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Unternehmen drohten, in Folge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzintegrität (FISG) von der Aufsicht vorschnell an den Pranger gestellt zu werden – das erklärt das Deutsche Aktieninstitut (DAI). Das DAI kritisiert die vorgeschlagenen Regelungen, die bisher in einem Referentenentwurf vorliegen und warnt: Die Abschlussprüfung als Dienstleistung werde unattraktiver, die Konzentration auf dem Prüfermarkt nehme in Folge weiter zu.

„Zum Fall Wirecard ist es nicht wegen unzureichender Regulierung oder eines mangelhaften institutionellen Systems gekommen, sondern trotz intensiver Prüfungs- und Kontrollmechanismen und umfangreicher Sanktionen. Wirecard war ein Ausnahmefall“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des DAI.

„Wenn der Gesetzgeber jetzt ein Gesetz zur Stärkung der Finanzintegrität vorlegt, muss deshalb genau geprüft werden, welche Maßnahmen wirklich zielführend sind. Keinesfalls dürfen diese zu unverhältnismäßigen, negativen Belastungen bei Unternehmen führen“, so Bortenlänger. „Der Referentenentwurf des FISG genügt diesen Kriterien an einigen zentralen Stellen leider nicht.“

Zwar sei es durchaus richtig, die Rolle der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin im Bilanzkontrollverfahren zu stärken und den Informationsaustausch zwischen den an der Kontrolle beteiligten Institutionen zu verbessern, aber: „Statt sich auf die im Aktionsplan genannte schnelle Eingreiftruppe für Betrugsfälle zu konzentrieren, entsteht der Eindruck, dass der Gesetzgeber eine generelle Kontrolle der Unternehmen etablieren will“, kritisiert Bortenlänger. „Darüber hinaus verliert das Gesamtsystem durch die Einschränkung des Rechtsschutzes für Unternehmen und die Ausweitung der Sanktionen seine Ausgewogenheit.“

Die vorgeschlagenen Änderungen bergen laut DAI die Gefahr, dass Unternehmen vorschnell an den Pranger gestellt werden. Die Hürden für ein Eingreifen der BaFin müssen nach Ansicht des Deutschen Aktieninstitutes höher gelegt werden. Nur in Fällen, in denen sich klar kriminelle Handlungen abzeichneten, sei ein Eingreifen gerechtfertigt.

Auch die Veröffentlichung der Anordnung einer Prüfung sowie von Zwischenergebnissen ist dem DAI ein Dorn im Auge: Diese Praxis führe zu Vorverurteilungen. Das Deutsche Aktieninstitut sieht ein „naming und shaming“, das rechtsstaatlich problematisch und unverhältnismäßig sei.

„Das Maßnahmenpaket des FISG wird den Markt für die Abschlussprüfung spürbar zum Schlechteren verändern. Die Abschlussprüfung als Dienstleistung wird für die Prüfer unattraktiver und für die Unternehmen teurer. Dies wird im Prüfermarkt zu einer weiteren Marktkonzentration führen, was der Intention der EU-Abschlussprüferverordnung widerspricht“, betont die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

Das DAI spricht sich für ein Beibehalten der aktuellen Regelung zur externen Rotation des Abschlussprüfers aus. Auch gehe die vom Gesetzgeber geplante unbegrenzte Haftung des Abschlussprüfers im Fall grober Fahrlässigkeit bei Beweislastumkehr deutlich zu weit. Sie soll laut DAI auf vorsätzliches Handeln beschränkt bleiben. Sonst, so das Deutsche Aktieninstitut, drohe wegen der höheren Haftungsrisiken für Abschlussprüfer ein Rückzug der Prüfer aus der Abschlussprüfung, „was nicht im Interesse des Kapitalmarkts sein kann“.

Anders bewertet das DAI die Regelungen im Bereich Corporate Governance. Diese wiesen überwiegend in die richtige Richtung. Allerdings – auch hier gebe es an mancher Stelle Nachbesserungsbedarf: Eine Ausschussbildung in kleinen Aufsichtsräten sei nicht immer sinnvoll. Auch funktionsäquivalente Ausschüsse in Kommanditgesellschaften auf Aktien, die nicht zwingend im Aufsichtsrat angesiedelt sein müssen, sollten laut DAI der Forderung nach einem Prüfungsausschuss genügen.

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Redaktion