Luther RA startet eine Initiative, kleine und mittelgroße Unternehmen in Brüssel  adäquat zu repräsentieren. Nicht zuletzt soll die EU-Verordnung für Wertpapierprospekte aktiv mitgestaltet werden.

Mit besagter Prospektverordnung beabsichtigt die EU, (insbesondere auch) mittelständischen Unternehmen einen Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. So die Theorie. ‚In der praktischen Umsetzung‘, so Ingo Wegerich, Partner bei Luther, könnte jedoch genau das Gegenteil bewirkt werden.‘

Die meisten deutschen Mittelständler bilanzieren nach HGB. Damit könnte bald Schluss sein: So wurde auf einem Workshop der EU-Kommission zum zukünftigen Prospektinhalt für KMU-Prospekte von einer Teilnehmerin des Expertenpanels angeregt, dass die KMU in den Prospekten der besseren Vergleichbarkeit halber zukünftig nach IFRS und nicht mehr nach den nationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren sollten.

Hohe Umstellungskosten würden Mittelständlern eher die Lust auf Kapitalmarkt schon im Vorfeld verderben.

Finanzierungslücke für KMUs

Quelle: AFME / O Wyman / FAZ

Wegerich sieht eine große Gefahr darin, dass die kleineren und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen nicht selbst in Brüssel mit am Tisch sitzen. „Es werde nur über sie geredet, aber nicht mit ihnen. Auf diese Weise könne keine interessengerechte Lösung für die mittelständischen Unternehmen zu Stande kommen“, so Wegerich.

Luther werde deshalb einen Verband ins Leben rufen, der dem kapitalmarktorientierten Mittelstand in Brüssel Gehör verschaffen und an einer verträglicheren Gestaltung der EU-Prospektverordnung mitarbeiten wird. In Brüssel verfügt Luther daher bereits über ein eigenes Büro.

Die GoingPublic Schwesterpublikation BondGuide unterstützt diese Initiative und wird aller Voraussicht nach zu den Gründungsmitgliedern zählen. Alle Gleichgesinnte sind aufgerufen, sich ebenfalls an dieser wichtigen Stellschraube in Brüssel mitzuwirken. Interessierte Unternehmen können sich schon jetzt Informationen über eine Mitgliedschaft zusenden lassen, so Wegerich.

Hintergrund

Im Dezember 2016 hatten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf geeinigt, dass es eine EU-Verordnung für Prospektvorschriften – den sog. EU-Wachstumsprospekt – geben soll. Ziel der EU sollte eigentlich sein, Vorschriften zu vereinfachen und Verwaltungsverfahren zu straffen. Mittelständischen Unternehmen soll so der EU-weite Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtert werden. Bislang sind in den Gestaltungsprozessjedoch keine Vertreter des kapitalmarktorientierten Mittelstands eingebunden.

Kontakt:

Ingo Wegerich
Rechtsanwalt | Partner
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt a.M.
Telefon: +49 69 27229 24875
ingo.wegerich(at)luther-lawfirm.com
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