Obwohl immer mehr börsenotierte Unternehmen über beitragsorientierte Pensionsverpflichtungen („defined contribution plan“) verfügen, spielen leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen („defined benefit plan“) in vielen Bilanzen deutscher börsennotierter Unternehmen nach wie vor eine große Rolle. Die historischen Wurzeln reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück, als Unternehmen ein soziales Verantwortungsgefühl für ihre Mitarbeiter entwickelten. In den Jahren des deutschen Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktzusage den Charakter von günstigem Fremdkapital. In den aktuellen Zeiten von Niedrigzinsen als Folge der finanziellen Repression stellt dies neue Herausforderungen an die bilanzierenden Unternehmen, welche weit über die aktuarielle Betrachtungsweise der betrieblichen Altersversorgung hinausgehen.

Rechnungszins und Inflation

Für die Bewertung der Verpflichtung spielen der Rechnungszins sowie die erwartete langfristige Inflation eine wichtige Rolle. Aufgrund der Volatilität der Kapitalmärkte – aber auch aufgrund der im vergangenen Jahr eingetretenen Erosion der zugrunde gelegten Portfolien hochwertiger Unternehmensanleihen – gewinnt das gewählte Verfahren zur Bestimmung des Rechnungszinssatzes immer mehr an Bedeutung. Der Rechnungszins ist eng an die Kapitalmarktentwicklung gekoppelt und orientiert sich an der Umlaufrendite festverzinslicher Unternehmensanleihen mit guter Bonität. Es kommt nicht von ungefähr, dass die hohe Nachfrage nach möglichst sicheren Kapitalanlagen den Anstieg dieser Kurse im letzten Jahr befeuert hat und aktuell noch andauert. Die Kehrseite der Medaille aber ist, dass die Rendite und damit der Rechnungszins sinken. Je nach Alter des Personenbestandes kann eine Erhöhung bzw. Reduzierung des Rechnungszinses um einen Prozentpunkt die Verringerung bzw. Erhöhung der Pensionsverpflichtung von 10 bis 30% zur Folge haben.

Hierbei handelt es sich um Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt, denen sich börsennotierte Unternehmen, welche der Pflicht zur IFRS-Bilanzierung unterliegen, nicht entziehen können. Jedes Jahr sind anhand der am Bilanzstichtag geltenden Einschätzungen und Marktverhältnisse die für die versicherungsmathematische Bewertung maßgeblichen Parameter zu überprüfen und u.U. anzupassen.

Dies gilt unverändert auch nach der im Sommer 2011 verabschiedeten Modifizierung von IAS 19. Jedoch sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste künftig verpflichtend erfolgsneutral im Other Comprehensive Income (OCI) zu erfassen, eine Verteilung gemäß der Korridormethode ist nicht mehr zulässig.

Zinssatz gesetzlich vorgeschrieben

Seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Mai 2009 ist der für HGB-Abschlüsse zu verwendende Rechnungszinssatz nun gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend § 253 (2) HGB sind Pensionsrückstellungen mit einem von der Deutschen Bundesbank als 7-Jahres-Durchschnitt ermittelten Rechnungszinssatz abzuzinsen. Es kann dabei entweder pauschal der Rechnungszinssatz für eine 15-jährige Laufzeit angesetzt werden oder der sich ergebende Zinssatz entsprechend der tatsächlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen. Für 15 Jahre Laufzeit liegt der Zinssatz zum 31.12.2013 bei 4,88% gegenüber 5,04% im Vorjahr. Gemäß dem „German Pension Finance Watch“ des 4. Quartals 2013 von Tower Watson liegt der DAX-Median für IFRS-Abschlüsse zum Jahresende 2013 bei 3,6% (Vorjahr 3,5%). Ende 2011 hat er noch bei 4,75% gelegen, vor fünf Jahren zum 31.12.2008 sogar noch bei 5,97%. Dies zeigt, dass die Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Rahmen der IFRS-Bewertung deutlich stärker mit dem IFRS-Rechnungszins schwanken kann als nach HGB-BilMoG. Statt des Einbruchs von 4,75% auf ca. 3,6% wird sich der Rückgang der Zinssätze im HGB-BilMoG aufgrund des 7-Jahre-Durchschnitts erst über den Verlauf der nächsten Jahre zeigen. Entsprechend werden sich auch die Pensionsverpflichtungen in den HGB-Bilanzen erst über die nächsten Jahre erhöhen.

Nach einer Veröffentlichung von TowerWatson sind nach einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen im DAX um 21,4% im Jahr 2012 die Pensionsverpflichtungen 2013 um 2,2% auf 306,8 Mrd. EUR gesunken. Hierbei spielt neben dem leicht gesunkenen Rechnungszins auch die leicht rückläufige Inflationserwartung eine Rolle.

Ausfinanzierungsgrad gestiegen

Auch der Ausfinanzierungsgrad, der Quotient aus Pensionsvermögen und Pensionsverpflichtungen, der mit sinkendem Rechnungszins seit 2008 kontinuierlich zurückging, ist laut der Modellberechnung von Towers Watson um 3,8 Prozentpunkte auf 65% angestiegen. Insgesamt haben DAX-Unternehmen in der vergangenen Dekade die für die Zahlung künftiger Betriebsrenten reservierten Vermögenswerte stetig ausgebaut. Nach Einschätzung von Towers Watson wird dieser Trend auch weiter anhalten.

Die von den einzelnen Unternehmen individuell gewählten Rechnungszinssätze können stark von dem von Tower Watson genannten DAX-Median abweichen, daher geben die großen Aktuarfirmen auch meist eine Bandbreite von möglichen Rechnungsszinssätzen an. Natürlich spielen bei der Wahl des Zinssatzes auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B. die Zusammensetzung des Bestandes der Beteiligten. So könnte der Rechnungszins zum 31.12.2013 für einen Musterbestand für Anwärter 3,9% betragen, für Rentner 3,35% und für einen Mischbestand 3,69%.

DPR-Prüfungsschwerpunkt

Je mehr der Zinssatz jedoch von der Bandbreite abweicht, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies von dem Wirtschaftsprüfer, Analysten, aber eben auch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. hinterfragt wird. Nicht von ungefähr bildet die Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen seit 2013 einen DPR-Prüfungsschwerpunkt. Hierbei spielt neben dem Rückgang des Portfolios von Industrieanleihen mit einem Emittentenrating von mindestens AA das historisch niedrige Zinsniveau eine Rolle.

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