Wahrscheinlich war es auch der Hildesheimer Set Top-Boxen-Konstrukteur, der sich den Zorn der Börsengewaltigen zuzog, auf daß sie unverzüglich das Regelwerk des Neuen Marktes verschärften. Und so wurden auch gleich im November 2001 Geldstrafen nahe dem Höchstbetrag gegen das klamme Technologieunternehmen verhängt, als Metabox mit den Quartalsberichten nicht fristgerecht nachkam. Immerhin drehte zu jener Zeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter jedes Blatt Papier um, egal, ob auf dem Papier nun ein milliardenschwerer Auslandsauftrag zu entdecken war oder nicht.

Der Aktienkurs versank – trotz der Infusion einer Dosis frischen Kapitals anläßlich der jüngsten Hauptversammlung – tief und nachhaltig unter die Ein-Euro-Schwelle. Die Marktkapitalisierung erodierte im Gleichschritt auf zuletzt gut 5 Mio. Euro. Als die Deutsche Börse das entsprechende Zwangs-Delisting ankündigte, wehrten sich die Metabox-Herren Steinhauer, Domeyer & Co. unter Aufbietung schwerster juristischer Geschütze und erwirkten eine einstweilige Verfügung, der zu Folge der Börse ein Ausschluß der Aktie aus dem Neuen Markt bei Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro untersagt ist. Eine kleine Retourkutsche für das Quartalsberichts-Bußgeld in Höhe von 80.000 Euro? Die passende Ad hoc-Mitteilung zum börsentechnischen Klassenerhalt erreichte die beifallklatschenden, leidgeprüften Aktionäre am 8. März 2002. Hurra, wir bleiben dabei!

Am 2. April 2002, also lediglich vier Wochen später, wird mitgeteilt, daß Metabox aufgrund „enormer Kostenersparnis“ einen Segmentwechsel in den Geregelten Markt beantragt habe. Freiwillig. War vorher nicht bekannt, wieviel Geld man außerhalb des Neuen Marktes sparen kann? A propos „Geld sparen“: Wie teuer war eigentlich der juristische Stoßtrupp, der den Kampf gegen das Delisting durch die Börse geführt hat? Immerhin, muß man feststellen, den Stolz hat man sich in Hildesheim bei aller Insolvenzgefahr bewahrt. Wenn wir gehen, dann nur, weil wir das so wollen!

Hat man doch in der Gegend bereits diverse Erfahrungen mit schmerzhaften Zurücksetzungen. So mußten sich auch die Basketballer des Bundesligisten SG Braunschweig, der zwischenzeitlich einmal „Metabox Braunschweig“ hieß, nach dem plötzlichen Ausbleiben der Metabox-Sponsorengelder der Gefahr eines Zwangs-Delistings aus ihrer Liga gegenübersehen. Vielleicht könnten da die lorbeerbekränzten Metabox-Anwälte hilfreich aktiv werden?

Doch um beim Bild zu bleiben: Würde Metabox im östlichen Industriegebiet Hildesheims einen Weinberg betreiben, so wäre dessen Saft wohl weltweit der erste mit negativen Oechsle-Graden. Und damit eine Ad hoc-Meldung wert.

Die GoingPublic Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

Autor/Autorin