Barbara Georg und Michael Rieß

Von Barbara Georg, Head of Listing & Issuer Services, und Michael Rieß, Issuer Services, Deutsche Börse AG

Das Kapitalmarktinstrument der Stunde: die Anleihe

Die Kapitalaufnahme über Aktien scheint in der aktuellen Marktlage börsennotierten Unternehmen vorbehalten zu sein. Im Jahr 2011 wurden insgesamt knapp 21 Mrd. EUR von börsengehandelten Gesellschaften aufgenommen, das sind etwa 3 Mrd. EUR mehr als im Jahr zuvor.

Schwieriger ist die Kapitalaufnahme für Unternehmen, die neu an den Markt herantreten, um sich mit Kapital zu versorgen. Das gilt besonders für die Eigenkapitalfinanzierung. Unternehmen, die sich trotz der derzeitigen Lage am Kapitalmarkt finanzieren möchten, können aber auch die Möglichkeit der Fremdkapitalaufnahme nutzen, also der Begebung von Unternehmensanleihen.

Die Anleihe hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren zu einer Art „Trendinstrument“ entwickelt. Vorteile bestehen für Unternehmer wie für Investoren: Auf der einen Seite gibt es nicht die von Gründern gefürchtete Mitbestimmung, auf der anderen Seite haben Investoren eine fest vereinbarte jährliche Zinszahlung und Kapitalrückzahlung am Ende der Laufzeit.

Neugierde größerer Emittenten ist geweckt

Der Erfolg der Mittelstandsbörsen hat auch größere Emittenten auf eine mögliche Anleiheemission aufmerksam gemacht. Vor allem die Möglichkeit der direkten Zeichnung von Anleihen über die Börse erlaubt es Unternehmen, Privatinvestoren direkt anzusprechen. Deren Vorteil liegt darin, von Beginn einer Emission an dabei zu sein und diese Anleihen zu den üblichen Bankspesen zeichnen zu können. Diesen Interessen wird die Deutsche Börse mit der Gründung des Prime Standard für Anleihen Rechnung.

Hohe Volumina erfordern hohe Transparenz

Das Segment Prime Standard für Anleihen steht Unternehmen offen, die ein Emissionsvolumen von über 100 Mio. EUR anstreben. Sollte aufgrund der Marktlage dieses Volumen nicht erreicht werden, muss der Emittent einen Jahresumsatz von mindestens 300 Mio. EUR vorweisen. Ist der Emittent ein Handelsunternehmen, muss die Bilanzsumme 300 Mio. EUR betragen. Die Stückelung ist auf 1.000 EUR festgelegt. Die Unternehmen verpflichten sich zu umfangreichen Folgepflichten. So müssen etwa neben Jahres- und Halbjahreszahlen auch Quartalsmitteilungen der Deutschen Börse übermittelt werden, die diese veröffentlicht. Ein Ausschluss nachrangiger Anleihen ist nicht vorgesehen, der Emittent muss aber auf die Nachrangigkeit in einem Unternehmens- und Anleihekurzportrait explizit hinweisen.

Hybrider Zugang zum Segment

Der Zugang zum Prime Standard für Anleihen wird über zwei Wege erfolgen können: die Zulassung zum regulierten Markt oder die Einbeziehung in den Open Market. Die Voraussetzungen zur Zulassung bzw. Einbeziehung ergeben sich aus den jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen. Wichtig ist: Der Antrag auf Teilnahme am Segment ist sowohl vom Emittenten als auch von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu stellen.

Zusätzlich sind folgende Dokumente oder Informationen vorzulegen:

  • ein gültiger gebilligter oder bescheinigter Wertpapierprospekt,
  • ein aktuelles Emittenten- oder Anleiherating, Ausnahme: Der Emittent hat bereits Aktien im regulierten Markt der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse,
  • ausgewählte Unternehmenskennzahlen,
  • ein Unternehmens- und Anleihekurzportrait des Emittenten,
  • ein Unternehmenskalender mit den wesentlichen Terminen des Emittenten.

Die Folgepflichten im Prime Standard für Anleihen

Die Veröffentlichungspflichten im Prime Standard für Anleihen lehnen sich an die des Prime Standard für Aktien an. Daher sind nachstehende Dokumente, je nach Zulassungs- bzw. Einbeziehungssegment, an die Deutsche Börse in elektronischer Form zu übermitteln:

  • der geprüfte Jahresabschluss samt Lagebericht oder Jahresfinanzbericht (innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums),
  • Halbjahresabschluss samt Zwischenlagebericht oder Halbjahresfinanzbericht (innerhalb von zwei Monaten),
  • Quartalsmitteilungen für das erste und das dritte Quartal eines Jahres (innerhalb von zwei Monaten),
  • ein Emittenten- oder Anleiherating (jährlich zu aktualisieren), Ausnahme: Der Emittent hat bereits Aktien im regulierten Markt der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse,
  • ausgewählte Unternehmenskennzahlen,
  • ein Unternehmens- und Anleihekurzportrait,
  • ein Unternehmenskalender mit den wesentlichen Terminen des Emittenten.

Zudem ist eine jährliche Informationsveranstaltung für Anleiheinvestoren und -analysten durchzuführen. Die Einhaltung dieser Folgepflichten hat der Emittent sicherzustellen.