DIRK CornerSeit November 2015 gelten für die quartalsweisen Berichtspflichten (Q1 und Q3) börsennotierter Unternehmen neue Regelungen. Sie eröffnen weitgespannte Optionen, bei geringerem Aufwand die Transparenz zu verbessern und Analysten und Anlegern wesentliche Informationen auf einen Blick zu bieten. 

Nicht im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen waren bislang gem.§ 37x WpHG verpflichtet, Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Diese Pflicht ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie am 26.11.2015 ersatzlos entfallen. Im Prime Standard der FWB notierte Unternehmen waren bislang gem. § 51 Börsenordnung der FWB (BörsO) zur Erstellung und Veröffentlichung von Quartalsfinanzberichten verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde mit der ebenfalls am 26.11.2015 in Kraft getretenen Änderung der BörsO durch die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung einer Quartalsmitteilung gem. § 51a BörsO ersetzt.

Neben Vorträgen und Veröffentlichungen zum Thema hat der DIRK – Deutscher Investor Relations Verband – eine

Dr. Joachim Fleing und Christoph Schlienkamp
Dr. Joachim Fleing und Christoph Schlienkamp

Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die Hinweise und Empfehlungen vor allem für kleinere-Prime-Standard-Emittenten erarbeitet hat. Diese Empfehlungen haben keinen verbindlichen Charakter, sondern dienen als Leitlinien, anhand derer Emittenten ihre Entscheidungen zu Inhalt und Form der Quartalsmitteilungen begründet treffen können.

Dadurch, dass die regulatorischen Anforderungen an die Form der Berichterstattung zum ersten und dritten Quartal deutlich abgesenkt wurden, entstehen Freiheitsgrade für die Emittenten. Es eröffnen sich diverse Möglichkeiten von der Einhaltung der Minimalanforderungen gem. BörsO über zahlreiche „Zwischenformen“ bis hin zur Beibehaltung vollumfänglicher Quartalsberichte. Diese Freiheit ruft Unsicherheit hervor, birgt aber auch Chancen.

Ausgangspunkt und Leitgedanken
Es ist Kernaufgabe der IR, durch die kontinuierliche, transparente und zielgruppenorientierte Information aller Kapitalmarktteilnehmer das Schätzrisiko zu minimieren und zu einer fairen Bewertung des Unternehmens beizutragen. Dies sollte der Leitgedanke auch bei der Wahl von Form und Inhalten der künftigen Quartalsmitteilungen sein. Gerade die Neuregelung bietet zusätzliche Möglichkeiten, die Kapitalmarktstory des Unternehmens zu präzisieren und weiterzuentwickeln, vor allem aber auch, die eigenen Besonderheiten noch deutlicher herauszuarbeiten.