Erarbeitet wurden die neuen Going Public-Grundsätze gemeinsam mit Bankenvertretern sowie mit Emittenten und Investoren. Zentrales Thema ist es, die Bedeutung des Emissionsprospektes zu stärken und ihn zu einer zentralen Entscheidungsgrundlage für Anleger zu machen.

Einige Beispiele:

  • Die Emittenten sollen künftig in den letzten vier Wochen vor Beginn der Zeichnungsfrist keine Angaben mchen, welche nicht auch im Emissionsprospekt enthalten sind. Die Emissionsbegleiter wiederum sollten zwei Wochen vor dem Angebot keine Studien mehr herausgeben. Beide Einschränkungen gelten bis 30 Tage nach der Erstnotiz.

  • Generell soll auch die Sprache im Emissionsprospekt verbessert werden. Sie muß allgemeinverständlich formuliert sein und keinen werbenden Charakter haben. Des weiteren müssen die Rollen der Emissionsbegleiter klar aufgeschlüsselt werden. Emittenten müssen Geschäfte und Rechtsbeziehungen offenlegen.

  • Zukunftsgerichtete Aussagen müssen erkennen lassen, auf welchen Annahmen sie beruhen. Die Verwendung von Pro forma-Zahlen oder -Vergleichen soll eingeschränkt werden.

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