Deutschlands größtes Immobilienunternehmen Vonovia  konkretisiert seine Übernahmepläne der österreichischen BUWOG AG: Ab heute läuft die Frist für das freiwillige Übernahmeangebot. Wie bereits im Dezember 2017 angekündigt, beabsichtigt Vonovia ihren Wohnungsbestand von rund 350.000 Wohnungen mit dem der BUWOG (rund 49.000 Wohnungen) zusammenzuführen.

Vorstand und Aufsichtsrat der BUWOG würden  das öffentliche Übernahmeangebot unterstützen und stehen ihm vorbehaltlich der rechtlich vorgeschriebenen Prüfungs- und Beurteilungsschritte positiv gegenüber, hieß es in einer Pflichtmitteilung am Montagmorgen.

Der Bochumer DAX-Konzern bietet den BUWOG-Aktionären eine Barzahlung in Höhe von 29,05 EUR je BUWOG-Aktie – aktuell liegt der Kurs der BUWOG-Aktie bei knapp über 28 EUR. Den Inhabern von BUWOG-Wandelschuldverschreibungen bietet Vonovia in der ersten Annahmefrist 115.753,65 EUR in bar je Wandelschuldverschreibung mit einem Nominalbetrag von 100.000 EUR. Dieser Preis wird auch in der sich bei Erfolg des Angebots anschließenden dreimonatigen Nachfrist geboten, falls und solange die BUWOG noch keine Bekanntmachung über den Kontrollwechsel nach den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen veröffentlicht hat. Nach dieser Bekanntmachung wird Vonovia in der Nachfrist einen entsprechend der Marktpraxis reduzierten Preis von 93.049,33 EUR je Wandelschuldverschreibung anbieten.

Neue Anleihe macht’s möglich

Vonovia wird dieses Angebot vollständig durch Fremdmittel, unter anderem aus dem Erlös einer vor kurzem platzierten Anleiheemission, finanzieren.

Die Angebotsfrist beginnt am heutigen Tag mit Handelsbeginn der Wiener Börse und wird planmäßig am 12. März  auslaufen. Innerhalb dieser Angebotsfrist können BUWOG-Aktionäre und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen das Angebot annehmen und ihre Aktien bzw. Wandelschuldverschreibungen andienen.

Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist erforderlich, dass der Gesellschaft bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 12. März 2018 mindestens 50% plus 1 Aktie aller dann ausgegebenen BUWOG-Aktien angedient werden. Diese gesetzlich vorgegebene Mindestannahmeschwelle kann nicht herabgesetzt oder außer Kraft gesetzt werden.

Vonovia hat im vergangenen Jahr bereits den österreichischen Immobilienkonzern Conwert mit 24.500 Wohnungen übernommen. Die Übernahme des größten deutschen Konkurrenten Deutsche Wohnen war Anfang 2016 gescheitert.

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