In dem aktuell veröffentlichten Papier, in dem die stärkere Wachstumsfinanzierung junger Unternehmen über die Börse gefordert wird, unterbreitet das Deutsche Aktieninstitut (DAI) Vorschläge, wie die Empfehlungen der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einberufenen Expertengruppe zeitnah verwirklicht werden können.

„Einige der im Abschlussbericht festgehaltenen Empfehlungen lassen sich noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren umsetzen. Der Gesetzgeber sollte den Weg frei machen, damit das im Abschlussbericht formulierte Ziel, in Deutschland pro Jahr 15-20 junge innovative Unternehmen an die Börse zu bringen, zeitnah erreicht werden kann“, betont  Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des DAI.

Folgende Punkte hat das DAI herausgearbeitet:

Regulatorische Hürden analysieren, Rechtsunsicherheiten abbauen.
Das DAI fordert, dass die im Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen formulierten Voraussetzungen für die Gewährung des Steuerprivilegs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Keine Besteuerung von Streubesitzveräußerungsgewinnen
Die Pläne zur Besteuerung von Streubesitzveräußerungsgewinnen, die besonders Business Angels betreffen, sollten fallen gelassen werden, um Mehrbelastungen mit Sicherheit auszuschließen – und zwar nicht nur für Start-ups, sondern auch für die betriebliche Altersvorsorge.

Novellierung der Prospektrichtlinie: die Prospekterstellung erleichtern
Die Erstellung von Prospekten vor dem Börsengang ist kostenintensiv und wirkt insbesondere auf junge Wachstumsunternehmen abschreckend. Sie muss deshalb erleichtert werden. Die Bundesregierung sollte den Schwellenwert für die Prospektfreiheit auf 10 Mio. EUR anheben. Auch für die Durchführung von Kapitalerhöhungen wird eine Erleichterung gefordert.

Maßnahmen zur Stärkung des Börsengangs von Wachstumsunternehmen. Quelle: DAI
Maßnahmen zur Stärkung des Börsengangs von Wachstumsunternehmen. Quelle: DAI

Aktienkultur bei privaten Anlegern fördern
Ein Ziel müsse  sein, das Kapital der privaten Haushalte für den Aktienmarkt und Neuemissionen zu mobilisieren. Wenn es gelingt, die Aktienquote der privaten Haushalte zu erhöhen, diene dies nicht nur der Vermögensbildung des Einzelnen, sondern auch der besseren Finanzierung von Wachstum und Innovationen in den Unternehmen.

Umsetzung der europäischen PRIIPs-Verordnung: Abschaffung bzw. Erleichterungen für Produktinformationsblätter für Aktien und einfache Anleihen
Die zunehmende Regulierung der Anlageberatung hat dazu geführt, dass sich immer mehr Banken aus der Wertpapierberatung und insbesondere der Beratung zu Einzelaktien zurückziehen. Die Regulierung der Anlageberatung muss neu justiert werden.

Einführung von Mitarbeiteraktien fördern
Um die Mitarbeiteraktie für Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten, müsse der steuer- und abgabenfreie Betrag von derzeit 360 auf mindestens 1.000 EUR p.a. erhöht werden. Auch Entbürokratisierung ist das Gebot der Stunde.

Diskussion um die Abgeltungsteuer: steuerliche Diskriminierung beenden
Die steuerliche Diskriminierung der Aktie müsse beendet werden, damit Entscheidungen von Anlegern nicht durch steuerliche Faktoren verzerrt werden.

Arbeiten zu Solvency II
Nach dem Standardansatz von „Solvency II“ muss die Aktienanlage mit mindestens 39% Eigenmitteln unterlegt werden. Dagegen müssen für Investments in Staatsanleihen in der Regel überhaupt keine Eigenmittel zurückgelegt werden.

Aktien für die Altersvorsorge
Aktien müssten stärker im Rahmen der Altersvorsorge berücksichtigt werden, um die nachlassende Leistungsfähigkeit des gesetzlichen Umlageverfahrens zu kompensieren. Gleichzeitig könne dadurch mehr Kapital für den Aktienmarkt und für Neuemissionen mobilisiert werden.

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