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Wir müssen draußen bleiben!

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Wir müssen draußen bleiben!
DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) –

Bildnachweis: MQ-Illustrations@stock.adobe.com.

Das E-Health-Gesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz sollen die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorantreiben. Die forschende Gesundheitswirtschaft wird allerdings bei der Nutzung von Gesundheitsdaten ausgebremst. Von Dr. Martin Pöhlchen

 

Die Corona-Pandemie hat den Einzug der Digitalisierung in immer mehr Lebensbereiche und Wirtschaftszweige noch einmal beschleunigt. Auch im Gesundheitswesen ist der digitale Fortschritt immer mehr spürbar: Neben einer fortschreitenden Vernetzung der Gesundheitsakteure (Kliniken, Ärzte, Kassen, Patienten etc.) spielt Big Data, die Auswertung großer Datenmengen, eine zunehmend wichtige Rolle. Die Erkenntnis der Vielfältigkeit der menschlichen Biologie ist die Grundlage für eine effektive und fortschrittliche personalisierte Medizin. Leider ist jedoch festzustellen, dass das Gesundheitswesen in Deutschland im internationalen Vergleich in puncto Digitalisierung und Innovation zurückgefallen ist. Nicht zuletzt deshalb hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Digitalisierung des Gesundheitswesens als „eine der größten Herausforderung des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren“ bezeichnet. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist nach dem E-Health-Gesetz nun ein weiterer Baustein, um die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben.

 

Apps und Beratung auf Rezept

Ein wichtiger erster Schritt sind die im Gesetz vorgesehenen Gesundheits-Apps auf Rezept. Bereits im Jahr 2016 warb Spahn, der heutige Gesundheitsminister, in dem Buch „App vom Arzt“ für die Nutzung von Apps zur Gesundheitsvorsorge. Das DVG sieht nunmehr vor, dass bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (diGA) wie eine App künftig nicht mehr selbst tragen sollen, sondern diese von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Auch die im Gesetz vorgeschriebene Vergütung von Telekonsilen durch die Krankenkassen sowie die Fortschreibung des Innovationsfonds mit 200 Mio. EUR pro Jahr bis 2024 bestärken den dringend erforderlichen digitalen Fortschritt. Das Problem der unzureichenden Vernetzung verschiedener Gesundheitsakteure geht das DVG an, indem es den Apothekern und Krankenhäusern eine Frist setzt, vor deren Ablauf sie sich an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen.

 

Patientendaten nur eingeschränkt verfügbar

In einem entscheidenden Punkt aber greift das DVG zu kurz: Es verspielt die Chancen, die moderne Datenverarbeitung für die Forschung und Entwicklung neuer Therapien bereithält. Um medizinische Prozesse und Wechselwirkungen von Medikamenten genauer zu verstehen sowie neuartige Verfahren zur Diagnose und bessere Therapien zur individuellen Behandlung von Patienten entwickeln zu können, ist der Zugang zu einer möglichst breiten Datenbasis von entscheidender Bedeutung. Zur Entwicklung effizienter und hochwirksamer Diagnose- und Behandlungsmethoden sind Daten über den gesamten Verlauf einer Erkrankung und weitere Informationen über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Patienten notwendig.

An diesem Punkt schafft das DVG zwar die rechtlichen Grundlagen dafür, dass die Daten der Krankenkassen an ein Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden können, welches die Daten bestimmten Institutionen zu Forschungszwecken zugänglich machen darf. Jedoch bleibt die forschende Gesundheitswirtschaft in dieser Auflistung in § 303e DVG außen vor, während beispielsweise Institutionen der Selbstverwaltung, Behörden oder Universitäten als Anspruchsgruppen definiert wurden. Für den medizinischen Fortschritt wichtige Nutzer von Patientendaten werden damit vom Zugang ausgeschlossen.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie zeigt sich, wie wichtig es ist, medizinische Forschung und Entwicklung auch im eigenen Land zu betreiben

– datengestützte Gesundheitslösungen können hier aber nur dann entwickelt werden, wenn unserer Industrie die Möglichkeit des Datenaustausches gegeben wird.

Autor/Autorin

Dr. Martin Pöhlchen
Dr. Martin Pöhlchen
Leiter der AG Bio-IT, Big Data & E-Health at BIO Deutschland

Dr. Martin Pöhlchen ist Leiter der AG Bio-IT, Big Data & E-Health BIO Deutschland und Geschäftsführer der Sinfonie Life Science Management GmbH.