Die in der Schweiz ansässige Santhera Pharmaceuticals gab am 30. Oktober eine SEDA-Vereinbarung mit YA Global Masters SPV Ltd. bekannt. Die Vereinbarung sichert Santhera Eigenkapital in Höhe von bis zu 10 Mio. CHF auf Abruf im Gegenzug für neue Aktien. Der Zeitpunkt des Abrufs des zugesicherten Eigenkapitals liegt im Ermessen von Santhera.

Eine SEDA-Vereinbarung, SEDA steht für Standby Equity Distribution Agreement, ist eine Eigenkapitalzusage auf Abruf und hat sich als Finanzierungsinstrument für europäische börsennotierte Wachstumsunternehmen etabliert. Das SEDA ist ähnlich einer Serie von kleineren Kapitalerhöhungen, spart aber die Kosten und hohen Anforderungen eines Börsenprospektes.

Die SEDA-Vereinbarung ermöglicht nun die weitere Finanzierung des operativen Geschäfts bei Santhera, das vorab eine Bereitstellungsgebühr von 3% der zugesicherten Finanzierung in Form von neuen Aktien (85.000) aus dem bedingten Kapital bezahlt. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung wird Santhera dann zunächst 600.000 Aktien aus dem bereits bestehenden bedingten Kapital für das SEDA verwenden. Das Abkommen mit einer Laufzeit von 36 Monaten sieht weitere Finanzierungsrunden vor. Diese sollen auf den jeweiligen Hauptversammlungen durch Antrag auf neues bedingtes Kapital abgerufen werden.

Während der gesamten Laufzeit liegt es im Ermessen von Santhera, YA Global zum Erwerb neuer Aktien aufzufordern. Der zu zahlende Preis je Aktie richtet sich nach dem Aktienkurs der letzten fünf Handelstage vor Abruf und beträgt 95% des niedrigsten volumengewichteten Kurses in diesem Zeitraum, wobei ein von Santhera festgelegter Mindestpreis nicht unterschritten werden darf. YA Global darf nie mehr als 9,9% der umlaufenden Anteilsscheine von Santhera halten und keine Leerverkäufe vornehmen. Ansonsten kann YA Global die erworbenen Papiere ohne zeitliche Einschränkungen und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze frei handeln.

Der Fokus liegt auf Shareholder Value In der Presseerklärung kommentiert Santhera CEO Thomas Meier die SEDA-Vereinbarung folgendermaßen: „Mit dem SEDA sichern wir uns eine Überbrückungsfinanzierung. Durch diese werden wir unsere laufenden Programme wie geplant fortführen können und wichtige regulatorische und klinische Meilensteine erreichen“. Außerdem würde Santhera die Möglichkeiten von Produktlizenzierungen oder sogar eines „Mergers“ prüfen. Der mögliche Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen diene laut Meier dem langfristigen Erfolg und damit der Erhöhung des „Shareholder Values“.

Der operative Fokus von Santhera liegt aktuell auf der Zulassung von Raxone gegen die seltene Erbkrankheit „Lebersche hereditäre Otikusneuropathie“, kurz LHON, die durch einen Gendefekt in der mitochondrialen DNA des X-Chromosomes zu einer progressiv verlaufenden Degeneration von retinalen Ganglienzellen führt. Der Zulassungsantrag an die Europäische Arzneimittelbehörde EMA soll in Q1 2014 gestellt werden. In Q2 2014 werden zudem Studienergebnisse eines Phase-III-Versuchs mit Catena gegen die Duchenne Muskeldystrophie erwartet.

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