Ralf Frank, Geschäftsführer, DVFA

Wenn es ein Thema gab, das in den vergangenen 18 Monaten Hoffnung auf Belebung am Kapitalmarkt versprach, dann waren es sogenannte mittelständische Anleihen. Zahlreiche Unternehmen aus der breiten und diversifizierten mittelständischen Schicht in Deutschland haben Anleihen im Markt platziert, mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg (bemessen am Volumen, das es galt aufzunehmen).

Man muss es vielleicht nicht immer wieder sagen, weil es Kapitalmarktakteuren ohnehin bewusst sein dürfte, aber es gehört dennoch zur Beschreibung einer Gesamtsituation, dass es im deutschen Kapitalmarkt lediglich ca. 750 börsennotierte Unternehmen gibt, von denen je nach Marktlage ca. 450 bis 500 bei einer Marktkapitalisierung von 100 Mio. EUR oder weniger rangieren. Ein Börsengang gehört in Deutschland in aller Regel nicht zu den wichtigsten Meilensteinen im Aufwachsen eines Unternehmens. Schon allein deshalb ist es nach wie vor begrüßenswert, dass und wenn Unternehmen den Kapitalmarkt als Finanzierungsform für sich entdecken. Dies war und ist die Haltung der DVFA zu mittelständischen Anleihen.

Die DVFA Mindeststandards für Bondkommunikation, um ein weit verbreitetes Fehlurteil zu korrigieren, sind aber nicht spezifisch für mittelständische Anleihen konzipiert, noch sind sie anlässlich des sich abzeichnenden Trends zu verstärkter Kapitalmarktorientierung mittelständischer Unternehmen ins Leben gerufen worden.

Verbindlich, transparent, zuvorkommend

Dazu muss man wissen, dass der DVFA Arbeitskreis Bondkommunikation unter der Leitung von Christoph Klein, DB Advisors, und Dr. Markus Walchshofer, Union-Investment, überwiegend aus Mitgliedern besteht, die sich mit Investmentgrade-Anleihen beschäftigen – ein Merkmal, über das das Gros mittelständischer Anleihen gar nicht verfügt. Noch dazu sahen und sehen die Mitglieder des Arbeitskreises enormen Verbesserungsbedarf auch bei Anleihen großer Unternehmen und Konzerne. Uns geht es um eine am Investor orientierte Kommunikationsarbeit von Emittenten, so wie sie sich in den vergangenen zehn Jahren Zug um Zug auf der Aktienseite etabliert hat.

Eine Investor-Relations-Arbeit, die den Investor als Gesprächspartner anerkennt, mit dem es gilt, einen Dialog aufrechtzuerhalten, der selbstverständlich die Informationen in der Form und Granularität bekommt, die ihm zusteht (und die rechtlich vertretbar ist), der regelmäßig das Management des Unternehmens treffen kann, um wichtige Fragen zu erörtern, den man schlichtweg so behandelt, wie man mit Kunden gemeinhin umgeht: verbindlich, transparent, zuvorkommend. Uns geht es darum, ein ähnlich hohes Niveau auf der Corporate-Bond-Ebene zu erreichen, wie es auf der Aktienseite Usus ist – allerdings unter der Maßgabe, dass Bondinvestoren und -analysten mitunter andere Informationen, Kennzahlen und Sachverhalte interessieren, als für die Aktienanalyse benötigt.

Mittelständler verfügen zumeist – selbst, wenn sie börsennotiert sind – nicht über Investor-Relations-Abteilungen mit der personellen Ausstattung, wie sie z.B. im DAX oder MDAX gang und gäbe ist. Dieser Umstand ist dem Arbeitskreis Bondkommunikation sehr wohl bewusst. Und dennoch können und wollen wir nicht akzeptieren, dass sich Mittelständler und ihre Berater darüber entrüsten, dass die Anforderungen der DVFA zu weit gehen, zu explizit sind und mittelständischen Emittenten zu hohe Bemühungen abfordern. Unsere Haltung dazu ist sehr klar: Vergleichbar mit Rechnungslegungsstandards, bei denen „The same rules apply“ (heißt: für große wie für kleine Unternehmen) gilt, sollten sich mittelständische Unternehmen an den Usancen im Markt orientieren (oder besser noch: an Vorschlägen der berufsständischen Organisation der Investment Professionals in Deutschland).

Freiwillige Mindeststandards Bondkommunikation

Da die DVFA mit den Mindeststandards Bondkommunikation einen freiwilligen Standard herausgegeben hat, ist auch kein Emittent gezwungen, diesen anzuwenden. Es sei denn, er möchte die Anleihe im Entry oder Prime Standard für Anleihen bei der Deutschen Börse listen, da die Deutsche Börse den DVFA Standard in den Transparenzvorschriften dieser beiden Segmente zwingend vorgeschrieben hat. Ein klares Signal, das, nicht weiter überraschend, vom DVFA Arbeitskreis Bondkommunikation begrüßt wird.

Wer hätte das gedacht? Neuerdings kann man Anleihen über den Tresen beim Bäcker kaufen. Der hungrige Kunde kann nicht nur Brötchen, sondern noch dazu eine Anleihe in einer konsumfreundlichen 1.000-EUR-Stückelung erwerben. Hier zeigt sich, dass der Emittent, und das ist gut so, das Schicksal seiner Anleihe in den eigenen Händen hält. Wenn mittelständische Emittenten, berauscht von der Anziehungskraft der eigenen Marke, glauben, auf ein Rating verzichten zu können, und es vorziehen, Risiken im Prospekt auf einer eher allgemeinen Ebene darzustellen, dann muss sich niemand darüber wundern, dass professionelle Anleger diesen Bond erst gar nicht zur Kenntnis nehmen.

Damit ist aber noch nicht alles gesagt, denn viele Platzierungen haben den Privatanleger als Zielgruppe identifiziert. Sieht also so die kapitalgedeckte Altersvorsorge 2012 aus? Wohl kaum! Wenn Anleihen auf eine z.T. obskure und intransparente Art platziert werden – Schutzklauseln im Dickicht des Prospekts versteckt, Rating Fehlanzeige, nachrangig? – bitte hinten anstellen! – und eine professionelle Finanzanalyse nur zu dem Schluss kommen kann, von einem Investment abzuraten, bleibt die Frage: Was ist mit dem Retailinvestor? Kann dieser Risiken eigentlich erkennen? Oder ist er, ausgesetzt einem entsprechenden Marketinggetöse, wieder einmal der Dumme?

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