Wenn das Eigenkapital der Eigentümer aufgebraucht ist und diese kein neues nachschießen, können (Anleihe-)Gläubiger über einen Forderungsverzicht das nötige Eigenkapital bereitstellen und damit eine Insolvenz und Zerschlagung der Firma verhindern. Im gleichen Zuge würden die Gläubiger zu neuen (Mit-)Eigentümern. Was viele Unternehmen dabei unterschätzen, ist der Zeitfaktor: Diese Form der Restrukturierung der Anleihen erfolgt über Gläubigerversammlungen und erfordert daher ca. ein dreiviertel Jahr von der Vorbereitung bis zur letztendlichen Umsetzung.

Lothar Sindel, Director/Leiter Proxy Services, Haubrok Corporate Events
Lothar Sindel, Director/Leiter Proxy Services, Haubrok Corporate Events GmbH

Bei oberflächlicher Betrachtung erscheint diese Angabe übertrieben, da die Einberufungsfrist für eine Gläubigerversammlung nur rund zwei Wochen beträgt. Doch diese Einschätzung greift eindeutig zu kurz: Nicht der Zeitpunkt der Gläubigerversammlung ist für die erfolgreiche Umsetzung der Kapitalmaßnahmen entscheidend, sondern die Fristen, in denen Klagen gegen die Beschlüsse dieser Versammlung möglich sind. Ab dem Tag der Beschlussfassung haben die Gläubiger vier Wochen Zeit, eine Klage einzureichen. Das darauf folgende Freigabeverfahren soll in der Regel einen Zeitraum von drei Monaten nicht übersteigen.

Anders als im Aktienrecht, gibt es hier jedoch noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, was den Zeitraum bis zur Freigabe und damit der Eintragung der Beschlüsse nochmals verdoppeln kann. Dies gibt (Berufs-)Klägern einen hervorragenden Hebel an die Hand, um Firmen, die in Not sind und unter zeitlichem Druck stehen, Kompromisse und Kompensationen abzutrotzen. Im Fall der Pfleiderer AG ist das Restrukturierungskonzept acht Monate nach der Beschlussfassung durch die Gläubiger in der zweiten Instanz an anhängigen Klagen gescheitert.

Weitere Stolpersteine für eine Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung sind zum einen die erforderliche Mindestpräsenz und zum anderen die Mindestzustimmungsquote. Für eine Beschlussfähigkeit bei substanziellen Änderungen der Anleihebedingungen ist laut Schuldverschreibungsgesetz eine Mindestpräsenz von 50% der Gläubiger erforderlich, die in der Regel nicht erreicht wird.

Das Gesetz räumt jedoch die Möglichkeit einer zweiten Versammlung ein, auf der das Mindestpräsenzerfordernis auf 25% sinkt. Diese Hürde ist prinzipiell zu nehmen, allerdings bedarf es auch dafür präsenzsteigernder Maßnahmen, für die zwischen den beiden Versammlungen ein Zeitraum von vier Wochen zwar nicht gesetzlich gefordert aber praktisch geboten ist, denn die Kontaktaufnahme mit Anlegern bedarf einer gewissen Zeit. Anleihen sind in der Regel Inhaberpapiere und daher sind die Anleger – anders als z.B. bei Namensaktien – in keinem Register verzeichnet.

Haubrok Corporate Events hat auf Gläubigerversammlungen alle Mandate auf diesem Gebiet erfolgreich über die erforderlichen Schwellen gehoben. Gerade bei den meisten Mittelstandsanleihen haben auf den Versammlungen weder private noch institutionelle Anleger die erforderlichen Mehrheiten, um Beschlüsse alleine verabschieden zu können. Beide Gruppen sind jedoch aufeinander angewiesen. Probates Mittel, hier die Stimmen einzufangen, ist der neutrale und kostenlose Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Sobald die Versammlung beschlussfähig ist, bedürfen die Beschlüsse – sofern die die Anleihebedingungen substanziell im Sinne von §5 Abs. 3 Nr. 1-9 SchVG geändert werden sollen – zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75%. Auch hier kann der Dienstleister, der die Mindestpräsenz ermöglicht, unterstützend eingreifen.

Sowohl für die Mindestpräsenz als auch für die Zustimmungsquote ist im Vorfeld des Einladungsprozesses zu der Gläubigerversammlung eine Kampagne zur Identifizierung der Gläubiger dringend empfohlen. Diese kann je nach Qualität und Eilbedürftigkeit zwei bis vier Wochen betragen.

Damit summiert sich der Vorbereitungszeitraum bis zur gültigen Beschlussfassung auf rund zehn Wochen und zusammen mit den anschließenden nahezu zwangsläufigen Klagen wird daraus ein dreiviertel Jahr.

Die Erfahrung bei z.B. Solarworld zeigt, dass insbesondere die Gesellschaften mit ihren Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich waren bzw. sind, die frühzeitig Schieflagen und Engpässe erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen haben. In den seltensten Fällen tauchen die Probleme über Nacht auf – das Management muss nur den Mut haben, sich dazu zu bekennen. Bei einer vorausschauenden Planung sind die Chancen auf ein Gelingen der Restrukturierung deutlich größer als beim kurzfristigen Reagieren auf Probleme.

Zum Autor: Nach seinem wirtschaftswissenschaftlichen Studium in Augsburg und Norwich/England arbeitete Lothar Sindel gut vier Jahre als Makroanalyst für eine Bank, es  folgten 16 Jahre Investor Relations-Positionen in unterschiedlichen Branchen und Unternehmen.

Die Organisation von zum Teil sehr kritischen Haupt- und Gläubigerversammlungen waren dabei ein Aufgabenschwerpunkt. Seit 2013 ist Sindel Director/Leiter Proxy Services bei Haubrok Corporate Events.

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