Bildnachweis: Bild: hbw ConferenceCenter.

Die Szenerie ist immer gleich: ein in sich abgeschlossenes Areal, um die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zur Durchführung von Hauptversammlungen (Präsenz, hybrid, virtuell) zu überwachen, Zugangskontrollen der Aktionäre zum Präsenzbereich, Audioübertragung der HV in alle Räumlichkeiten, ein Saal für den Hauptteil der Versammlung, ein weiterer für alle Akteure hinter den Kulissen (z.B. Back Office).

Konferenzzentrum im Herzen Münchens – idealer Ort für die Hauptversammlung

Das hbw ConferenceCenter bietet mehrere Räumlichkeiten für Hauptversammlungen an. In diesem Jahr liegen 41 erfolgreiche Haupt- und Mitgliederversammlungen hinter uns, die nach den rechtlichen Bestimmungen und mit technischem Know-how rein virtuell stattfanden – und das nicht nur im hbw ConferenceCenter: Unsere mobile Streamingtechnik erlaubt virtuelle Hauptversammlungen auch direkt in den Räumlichkeiten der Aktiengesellschaften. Dafür sind wir bayernweit und sogar teilweise deutschlandweit im Einsatz. Die Hauptversammlungssaison 2021 ist vorüber. Doch nach der Saison ist vor der Saison – die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Planungssicherheit und Erleichterung hinterlässt die Verlängerung des COVID-19-Gesetzes bis Ende August 2022, denn auch im kommenden Jahr sind bereits zahlreiche HVs gebucht. Die meisten Kunden planen, ihre Hauptversammlung in Präsenz durchzuführen, einige sind aber schon auf virtuell umgestiegen. Je nach Pandemiegeschehen werden sicherlich noch weitere folgen.

Wie es nach August 2022 weitergeht, ist offen

Wir befinden uns mitten in der vierten Welle und die Inzidenzen sind so hoch wie nie. Nach knapp zwei Jahren mit virtuellen HVs ist das Resümee bei allen Beteiligten fast identisch: In der Branche herrscht Aufbruchsstimmung. Das Aktiengesetz, welches zuletzt 1965 geändert wurde, bedarf einer Reformierung, um eine sichere, beständige Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Pandemie und das COVID-19-Gesetz haben eindrucksvoll gezeigt, was unter verschärften Bedingungen alles ermöglicht werden kann – selbstverständlich unter Berücksichtigung und Abwägung, welche technischen Lösungen wirklich sinnvoll sind. Die Globalisierung ist längst Schnee von gestern und die Digitalisierung schreitet auch in Deutschland in großen Schritten voran. Dank des Einsatzes von Livestreaming stehen die Inhalte der Hauptversammlung jedem Aktionär weltweit zur Verfügung. Gerade für Aktionäre mit breit gestreuten Aktiendepots ist die Kosten- und Zeitersparnis ein echter Zugewinn.

„Für die künftige Gesetzgebung wünschen wir uns als Konferenzzentrum und technischer Dienstleister, dass alle Interessengruppen in den Findungsprozess mit einbezogen werden.“

Für die künftige Gesetzgebung wünschen wir uns als Konferenzzentrum und technischer Dienstleister, dass alle Interessengruppen in den Findungsprozess mit einbezogen werden. Konzepte und Vorschläge dazu existieren bereits. Es wird diskutiert, inwieweit das Aktionärsrecht in der virtuellen Version noch gestärkt werden sollte. Wenngleich die Stärkung ein klares Ziel ist, bleibt für uns die Frage offen, ob die Aktionärsrechte für virtuell Zugeschaltete und Aktionäre vor Ort gleichgestellt sein müssen.

Die Alternative wäre, dass durch eine gesetzliche Regelung online zugeschaltete Aktionäre freiwillig in Kauf nähmen, auf den vollen Umfang ihrer Aktionärsrechte zu verzichten, etwa auf Fragen, die während der laufenden Hauptversammlung gestellt werden können. Virtuelle Teilnehmer müssten sich dann damit zufriedengeben, etwaige Fragen nur vorab einreichen zu dürfen. Diese Kombination aus Onlineteilnehmern und Aktionären vor Ort wäre als hybride Variante zu verstehen. Die Aktionäre haben dann die Wahl: volle Fragerechte bei Teilnahme in Präsenz und eingeschränkte Fragerechte bei virtueller Teilnahme.

Erfolgreich bleibt nur, wer sich stets den Gegebenheiten anpasst

Es bleibt auf jeden Fall spannend. Wir blicken auf zwei Jahre zurück, die die Welt, unsere Branche und unser Geschäftsmodell komplett verändert haben. Im Jahr 2019 haben wir bereits die ersten Veranstaltungen mit Streaming-Anteil durchgeführt. Doch der gesamte Prozess und auch die verwendete Ausstattung sind kein Vergleich zu unserem aufgebauten Erfahrungsschatz und der gegenwärtigen Technik. Für die Kunden führte notgedrungen kein Weg daran vorbei, sich mit virtuellen Formaten auseinanderzusetzen. Der Rest ist bekanntlich Geschichte. Durch die Pandemie wurde unser Konferenzzentrum als Kerngeschäft um das Livestreaming von Veranstaltungen ergänzt – ein Portfolio, welches darauf ausgelegt ist, jedwede Art von Veranstaltungen, die im Rahmen des aktuellen Infektionsgeschehens realisierbar sind, flexibel umzusetzen.

„Die Globalisierung ist längst Schnee von gestern und die Digitalisierung schreitet auch in Deutschland in großen Schritten voran.“

Im Jahr 2020 verwirklichten wir 40 virtuelle Haupt- und Mitgliederversammlungen; in diesem Jahr waren es noch mal so viele. Die Zahl der virtuellen Produktionen verdoppelte sich sogar auf 329. Mittlerweile sind auch unser Greenscreen-Studio und die mobilen Livestreaming-Teams im Dauereinsatz und ergänzen das Portfolio unseres Konferenzzentrums. Fernab der pandemischen Entwicklung sind den Veranstaltungen so kaum mehr Grenzen gesetzt. Streaming ist also ein Trend, der in die Veranstaltungsbranche gekommen ist, um zu bleiben.

Um immer am Puls der Zeit zu sein, stehen wir im regen Kontakt mit unseren Kunden. Dieser Austausch ist von größter Bedeutung für eine lebendige Branche wie die unsere. Wir freuen uns auf die nächste Saison – ob virtuell, in Präsenz oder hybrid, das spielt dabei keine Rolle.

 

Autor/Autorin

Alexander Wieser

ALEXANDER WIESER ist Leiter Veranstaltungen des hbw ConferenceCenters.