Emotionale Ansprache bleibt auf der Strecke

Aus der Perspektive der teilnehmenden Aktionäre spielen beim Besuch einer Hauptversammlung auch die soziale Komponente, das Ambiente und die persönliche Ansprache eine Rolle, doch sie lassen sich in der virtuellen Welt bisher noch wenig realisieren. So fasst Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, seine Erfahrungen der letzten Monate ernüchtert zusammen: „Dass virtuelle Hauptversammlungen viel langweiliger sind als Präsenzveranstaltungen. Und der Ermüdungseffekt bei einer vier- bis fünfstündigen Onlineveranstaltung ist erheblich.“

Markus Dufner, Geschäftsführer, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Dazu kommt, dass Aktionäre üblicherweise die Zusammenkunft nicht ausschließlich als bilaterales Geschehen mit der Konzernverwaltung erleben. „Ich denke aber schon, dass viele Aktionäre den direkten Austausch vermissen, den sie auf einer Präsenzhauptversammlung mit Mitaktionären und zum Teil auch mit Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats haben. Bliebe es auch in Zukunft bei rein virtuellen Aktionärsversammlungen, würden die Unternehmen zwar mit weniger Kritik konfrontiert, aber sie bekämen auch weniger Feedback, das ja allemal der Ausgangspunkt für Verbesserungen sein kann“, so Dufner. Für die Zukunft der Aktienkultur in Deutschland ist er unter diesen Vorzeichen eher pessimistisch: „Letztlich könnte sogar das Interesse gerade bei Kleinaktionären so weit abnehmen, dass ein Teil von ihnen sich von Aktien trennt.“

Virtuelle HV seit 2009 durchführbar

Die virtuelle Hauptversammlung ist an sich kein Novum: Bereits im Juli 2009 war mit der Umsetzung der ersten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG I) die Möglichkeit geschaffen worden, mittels Satzungsänderung die Hauptversammlung in virtueller Form abzuhalten. Allerdings hatte dies kaum eine Gesellschaft in die Tat umgesetzt und konsequent alle Bestandteile des Aktionärstreffens virtuell abgebildet. Daher fehlten nun im März die Erfahrungswerte, wie man eine Veranstaltung mit in der Regel mehreren Hundert, ja bis in die Tausenden gehenden Besucherzahlen ins Internet bringt. Zumal das gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsrecht der Aktionäre ein hohes Maß an Interaktivität erfordert, und das unter datenschutzkonformer Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Der Gesetzgeber schuf Abhilfe, indem er es dem Vorstand anheimstellte, Aktionärsfragen nur ausgewählt zu beantworten und überhaupt bloß zuzulassen, wenn diese bis zwei Tage vor der Veranstaltung auf elektronischem Wege eingereicht wurden.

Eingeschränkte Interaktion erntet Kritik

Dies mag als praktische Notlösung entworfen worden sein, um zumindest irgendwie die Durchführung des vorgeschriebenen Aktionärstreffens zu ermöglichen. Für Aktionärsvertreter Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), steht dahinter jedoch eine bedenkliche Einschränkung für die Aktionäre, deren Bedürfnisse über ein Mindestmaß an Auskunftsrecht hinausgehen: „Wenn den Aktionären die Möglichkeit genommen wird, einmal im Jahr in eine Interaktion mit den Organen der Gesellschaft zu treten und nicht nur Fragen zu stellen, sondern auch Statements und Kritik zu artikulieren, wird in der Tat das System verschoben und die doch von allen gewünschte und auch gepriesene Aktienkultur deutlich gefährdet. Der Wille des Normsetzers in Brüssel und auch in Berlin ist doch, dass Aktionäre mehr Verantwortung übernehmen. Dann aber darf man ihnen nicht ihre Rechte in der Hauptversammlung

Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer, Deutsche
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)

nehmen und auch nicht die Wertigkeit der Hauptversammlung selbst deutlich reduzieren.“

Auch Dufner steht der Maßnahme sehr kritisch gegenüber: „Während der virtuellen Versammlung sind die Aktionäre zu weniger als reinen Zuschauern degradiert – sie können noch nicht einmal applaudieren, geschweige denn das Wort ergreifen. Was ihnen bleibt, ist allein das Fragerecht – und das müssen sie zwei Tage vor der Hauptversammlung ausüben. Und das, ohne das Statement des Vorstandsvorsitzenden gehört zu haben. Während das Unternehmen den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung minutiös vorbereiten kann und Regie führt, sind die Aktionärsrechte auf ein Minimum beschränkt. Eine wirkliche Aussprache zwischen Aktionären und der Unternehmensspitze findet nicht statt.“

Ganz so reibungslos, wie es den beiwohnenden Aktionären erschien, liefen die Vorbereitungen nicht unbedingt immer ab. Thessa Roderig nimmt aus den Erfahrungen der abgelaufenen HV-Saison für die nächste mit, dass sie rechtzeitig über den Tellerrand schaut und Abteilungen frühzeitig einbindet, die sonst nicht Teil des HVTeams sind – z.B. wenn die eingehenden Fragen über das Wochenende beantwortet werden müssen. Dies zählte für sie zu den größten Überraschungen des neuen Formats: „Die sprichwörtliche Ruhe vor dem Sturm, wenn erst kaum Fragen eintreffen und dann 80% der Fragen in den letzten zwei Stunden der Frist eingereicht werden.“

Das Damoklesschwert der Anfechtungsklage

Letztlich treffen bei der Bewertung des COVGesMG zwei unterschiedliche Perspektiven aufeinander: Während aus juristischer Sicht über der obligatorischen Fragerunde immer das Damoklesschwert der Anfechtung schwebt, knüpfen Aktionäre hohe Erwartungen an den Dialog mit dem Vorstand. Dr. Bannier sieht in der Praxis, dass Fragen vorab eingereicht werden müssen, jedoch auch Vorteile für die Aktionäre: „Die Verwaltung hat die Chance, diese Fragen gut vorbereitet und im Kontext der Gesamtdiskussion zu beantworten und hier eventuell auch auf die aus den Fragen herauslesbare ‚Gesamtintention‘ der Aktionäre einzugehen. In den bisherigen Präsenzveranstaltungen war dieser Aspekt durch den akuten Zeitdruck und die Angst, missverstanden zu werden, doch häufig in einer eher ‚hölzern-juristischen‘ Form der Beantwortung in den Hintergrund getreten.“

Thessa Roderig, Geschäftsführerin,
HILFREICH IR

Wer nach der Hauptversammlung der Zukunft forscht, kommt nicht umhin, sich mit der Austarierung zwischen der risikoarmen, juristisch-puristischen Herangehensweise und den Ansprüchen an gute Unternehmenskommunikation zu befassen.