Bildnachweis: © unsplash.com, Amol Taygi.

Wer macht denn schon gerne die jährliche Steuererklärung?! Sie ist ein notwendiges Übel, das wir Jahr für Jahr erneut angehen. Allerdings hat sie oft etwas Gutes, und zwar dann, wenn das Finanzamt Geld an uns zurückbezahlt. Von der Steuer absetzen lässt sich eine ganze Menge. Beispielsweise können manche Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden. Wir zeigen, welche Policen in der Steuererklärung zählen und wie sie abgesetzt werden können.

Eine Steuererklärung kann sich lohnen

Klar, das Bearbeiten der Steuererklärung gestaltet sich häufig sehr schwierig und kompliziert. Vor allem ist das dann der Fall, wenn wir sie ohne Hilfe, also ohne Steuerberater oder entsprechende Programme erledigen. Zwar ist es mittlerweile möglich, das meiste komplett online zu erledigen, bis wir uns allerdings durch die unzähligen Formulare in unverständlichem Beamtendeutsch gequält haben, gelangen doch viele mit ihrem Latein ans Ende.

Dennoch kann sich die Steuererklärung für viele Arbeitnehmer lohnen. Vor allem dann, wenn die Werbungskosten über 1.000 Euro liegen. Dann gibt es Geld vom Finanzamt zurück. Beispielsweise ist das bereits der Fall, wenn an den Arbeitstagen je 15 Kilometer gependelt wurde, oder eben entsprechend viele Beträge für Versicherungen gezahlt wurden.

Diese Versicherungen lassen sich absetzen

Es lässt sich allerdings nicht jede Police in die Steuererklärung mit einbringen. Es handelt sich vor allem, um die Versicherungen, die für die ein oder andere Art der privaten Vorsorge abgeschlossen wurden. Natürlich zählen auch Policen, die mit dem Beruf zu tun haben. Um welche Versicherungen es sich dabei genau handelt, haben wir im Folgenden aufgelistet.

Altersvorsorge

Zunächst kann die Basisversorgung für das Alter mit in die Steuererklärung eingebracht werden. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, Abgaben ans Versorgungswerk oder die Alterskassen, die private Grundsicherung, also die Rürup-Rente, sowie alle möglichen privaten Altersvorsorgen, außer wenn es sich dabei um Kapitalanlagen handelt.

Für die genannten Altersvorsorgeaufwendungen gibt es jedoch eine Maximalgrenze für Steuerfreiheit, die aktuell bei einem Jahresbetrag von 25.046 Euro für Ledige und 50.092 Euro für Ehepartner liegt.

Im Rahmen der Altersvorsorge sind sogenannte Riester-Verträge ebenfalls absetzbar. Durch sie ergeben sich sogar steuerliche Vorteile. Die jährlichen Beiträge können bis zu einer Maximalgrenze von bis zu 2.100 Euro angegeben werden.

Andere private Vorsorgeversicherungen

Neben der Altersvorsorge können noch weitere private Policen zur Vorsorge in der Steuererklärung angegeben werden. Am gängigsten sind natürlich hier die Kranken-, Arbeitslosen- sowie die Pflegeversicherung. Die werden ohnehin bei der Steuererklärung berücksichtigt. Daneben können jedoch auch freiwillige Vorsorgeversicherungen mit eingebracht werden. Wer sich beispielsweise zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung noch privat abgesichert hat, kann diesen Schutz ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen. Zu diesem Thema kann der Versicherungsmanager Clark.de noch weitere Informationen liefern.

Weitere Versicherungen, die absetzbar sind, wären zum Beispiel:
● Sterbegeldversicherung
● Lebensversicherungen
● (Kfz-) Haftpflichtversicherung
● Berufsunfähigkeitsversicherung
● Private Unfallversicherung
● Pflegezusatzversicherung

Die Maximalgrenze bei diesen Versicherungen ist mit 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 für Selbstständige relativ schnell erreicht. Das bedeutet wiederum, dass die Rückzahlungen eher geringer ausfallen können.

Versicherungen für den Beruf

Neben der Vorsorge spielen für die Steuer Versicherungen aus dem beruflichen Bereich ebenfalls eine Rolle. Hier können beispielsweise die berufliche Unfallversicherung, die Berufshaftpflicht oder eine Arbeitsrechtsschutzversicherung mit angegeben werden. Die Beträge können ohne Grenzwert in den Werbungskosten angegeben werden.

Versicherungen, die sich nicht absetzen lassen

Es ist nicht schlecht, wenn man über die Versicherungen Bescheid weiß, die sich nicht von der Steuer absetzen lassen. Ein gutes Beispiel ist hier die betriebliche Altersvorsorge, sie wird bereits ohnehin vom Bruttogehalt abgezogen. Allerdings lassen sich auch weitere Versicherungen nicht absetzen:

● Neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen
● Kfz-Kaskoversicherung
● Hausratversicherung
● Sämtliche Rechtsschutzversicherungen bis auf den genannten Arbeitsrechtsschutz

So werden die Versicherungen in die Steuererklärung eingetragen

Bei den meisten Versicherungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, handelt es sich um Vorsorgeversicherungen. Die werden üblicherweise unter dem Punkt Vorsorgeaufwand angegeben. Wer eine berufliche Versicherung absetzen will, kann die entsprechenden Policen als Werbungskosten eintragen. Dazu dient die Anlage N. Die Riester-Rente wird noch einmal gesondert behandelt. Sie wird bei der Anlage AV angegeben.

Das gesamte Prozedere mag ziemlich kompliziert sein. Wer die Möglichkeit hat sollte deshalb auf Hilfsmittel, wie beispielsweise Steuersoftwares, Apps oder einen Steuerberater zurückgreifen. Meist können solche Hilfestellungen dabei helfen, zusätzliche Rückzahlungen vom Finanzamt zu erhalten.

Nachweise nicht vergessen

Mittlerweile wird fast alles elektronisch an die entsprechenden Finanzämter übermittelt. Dabei ist es in vielen Fällen nicht notwendig direkt Nachweise einzureichen. Oft kann das Finanzamt komplett darauf verzichten. Dennoch kommt es manchmal vor, dass die Ämter nachfragen und Nachweise verlangen.

Dabei genügen in der Regel Belege von Überweisungen. Aber auch Kontoauszüge sind möglich. Rechnungen reichen in der Regel nicht aus, da daraus nicht hervorgeht, dass etwas bezahlt wurde.

Mit unseren Tipps sollte man für die nächste Steuererklärung gerüstet sein. Zumindest wenn es darum geht, vorhandene Versicherungen von der Steuer abzusetzen. Vor allem Personen, die mehrere Versicherungen abgeschlossen haben, sind hier im Vorteil. Neben dem umfassenderen Versicherungsschutz können sie außerdem von einer möglichen größeren Nachzahlung des Finanzamts profitieren.

Autor/Autorin

Robert Steininger