Die schwäbische Schuler AG beantragt für ihre Aktien den Widerruf der Börsenzulassung zum regulierten Markt in Frankfurt und Stuttgart. Das Unternehmen rechnet damit, dass die Handelbarkeit der Aktien rund sechs Monate nach der Veröffentlichung des Widerrufs endet. Der Vorstand von Schuler erhofft sich dadurch jährliche Kosteneinsparungen im sechsstelligen Bereich. „Schuler bleibt eine Aktiengesellschaft, aber wir wollen im Interesse des Unternehmens auf die umfassenden Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften verzichten“, erläutert Vorstandschef Stefan Klebert.

Ein Hintergrund dieser Entscheidung sei auch, dass die österreichische Andritz-Gruppe inzwischen über 95% der Anteile an Schuler hält. „Bei einem so geringen Freefloat ist der Kapitalmarkt für uns kein geeignetes Finanzierungsinstrument mehr“, so Klebert. Schuler war seit März 1999 börsennotiert.

Die Entscheidung zum Delisting fällte laut der heute veröffentlichten Mitteilung der Vorstand. Damit reagiert die Schuler AG offensichtlich auf die seit Oktober 2013 neue, viel diskutierte BGH-Rechtsprechung, wonach für einen Rückzug vom regulierten Markt kein Beschluss der Hauptversammlung mehr notwendig ist.

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