Quelle: Orrick Hölters & Elsing

 

… und für den Verkäufer?

Aber auch aus Sicht des Verkäufers ist die Due Diligence zu empfehlen. Denn der Verkäufer sollte stets im Auge haben, dass seine beiden eingangs angesprochenen Störfaktoren miteinander kommunizierende Röhren sind: Ein Weniger an Due Diligence führt regelmäßig zu einem Mehr an Gewährleistungskatalog, während ein Mehr regelmäßig zu einem Weniger an Gewährleistungskatalog führt. Wird auf die Due Diligence ganz oder weitestgehend verzichtet, erkauft sich der verkaufswillige Unternehmer die Ruhe in seinem Unternehmen während der Verkaufsphase durch einen aus seiner Sicht aufgeblähten Gewährleistungskatalog sowie in den meisten Fällen langwierige und komplizierte Kaufvertragsverhandlungen.

Kurz und rund: Jedenfalls der vollständige Verzicht auf eine Due Diligence macht die Vertragsanbahnung teurer und im Hinblick auf den Umfang des Gewährleistungskataloges den Verkauf als solchen auch riskanter.

Fazit

Empfehlenswert ist daher – wie so häufig im Leben – der goldene Mittelweg: Eine im vernünftigen Umfang vorgenommene Due-Diligence-Prüfung ist für den Verkäufer unerlässlich und führt für den Käufer dazu, dass die Kaufvertragsverhandlungen und ihr Abbild im Gewährleistungskatalog einen angemessenen Umfang nicht überschreiten. Die Entwicklung zu einer Due Diligence „Light“ wäre zwar kein Rückfall in alte Zeiten (weil man heute anders als früher um den Gewährleistungskatalog nicht umhin kommt), wohl aber ein Rückschritt.

Autor/Autorin