Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 15. Mai 2012 nach erstmaliger Durchführung eines Konsultationsverfahrens verschiedene ­materielle Anpassungen des Kodex beschlossen sowie Gesetzesänderungen im Kodex nachvollzogen. Am 15. Juni folgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Zu einer Umwidmung von Anregungen zu Empfehlungen kommt ein bei Ziffer 3.6 Abs. 2 (Der Aufsichtsrat soll bei Bedarf ohne den Vorstand tagen), Ziffer 5.2 Abs. 2 (Aufsichtsratsvorsitzende(r) soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben) und Ziffer 5.3.2 (Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein. Darüber hinaus wurde die Kodexempfehlungen zur ­Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern ange­passt (Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4 ff und Ziffer 5.4.2 Abs. 1) und zur Vergütungsstruktur der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.6 Abs. 2) angepasst.

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