Zirkus auf der HV
Eher selten starten die aktiven Aktionäre ihre Angriffe erst unvermittelt auf der HV. Nur unangekündigte Sonderprüfungsanträge sind häufiger anzutreffen, die bei entsprechenden Entlastungsbeschlüssen auf der Tagesordnung auch zulässig sind, wenn sie sich auf den Entlastungszeitraum beziehen.
Viele Verfahrensanträge wie die Einzelentlastung, die von einem bestimmten Quorum auch zwingend gefordert werden kann oder die Abwahl des Versammlungsleiters erweisen sich als stumpfe Waffen und sind dementsprechend selten.
Wobei in solchen Anträgen durchaus ein nicht unerhebliches Mehrheitsrisiko steckt: Denn die Stimmen, die auf den Stimmrechtsvertreter übertragen wurden, fallen bei solchen Anträgen außerhalb der Tagesordnung weg. Es sei denn, man hat Vorsorge getragen und auch für solche Sonderfälle den Stimmrechtsvertreter mit entsprechenden Weisungen ausgestattet.
Auch abweichende Wahlvorschläge für AR-Mitglieder oder Abschlussprüfer, die erst auf der Hauptversammlung gestellt werden, erzeugen keinen Druck. Wenn zuerst die Verwaltungsvorschläge zur Abstimmung gestellt werden, erledigen sich mit deren mehrheitlicher Annahme die anderen Vorschläge.
Fazit
Die Aktivitäten kritischer wie streitsüchtiger Aktionäre nehmen immer mehr zu. Die Angriffe sind offensiv angelegt, denn Aktivitäten, die erst auf der HV selbst entfaltet werden, haben weniger Aussicht auf Erfolg. Damit hat jede Gesellschaft aber zumindest einen Vorteil: Sie kann sich entsprechend aufstellen und ihrerseits aktiv werden. Das ist auch bitter nötig, denn zwischen den Vorbereitungen für eine normale HV und den Maßnahmen gegen solche Angriffe liegen Welten!