Das Was und Wie entscheidet

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen der Gestaltung ihres Vergütungsberichts besondere Aufmerksamkeit schenken. Zusätzlich zu den Angaben der Vergütungshöhe in den regulatorisch geforderten Tabellen sind Angaben zur Ausgestaltung des Vergütungssystems für Vorstand sowie Aufsichtsrat anzuführen, u. a. die Darstellung der Vergütungsstruktur, die Beschreibung der Erfolgsziele und Bedingungen der variablen Vergütung sowie der wesentliche Inhalt von Zusagen bei Vertragsbeendigung, etwa bei Altersversorgung oder Abfindungen.

Allerdings kommt es nicht nur auf das „Was“, sondern vor allem auf das „Wie“ der Darstellung an. Informationen müssen vollständig sein, aber auch eine nachvollziehbare Gliederung aufweisen: So ist es durchaus sinnvoll, den Vergütungsbericht mit grundsätzlichen Darlegungen zur Vergütungsstrategie einzuleiten und mit den eher komplexen Details zur individuellen Altersversorgung zu schließen.

Wichtige Themen wie Maximalwerte der Vergütung und Aktienhaltevorschriften sollten in separaten Absätzen, gerne auch mit Zwischenüberschriften hervorgehoben, leicht auffindbar präsentiert werden. Grafiken zur Vergütungsstruktur sowie des Vergütungssystems werden diesem Anspruch ebenso gerecht wie sinnvoll und redundanzfrei zusammengestellte Tabellen.

Zu einem Investorenfreundlichen Stil zählen auch verständliche Erklärungen: So sollten das Feedback von Investoren und Stimmrechtsberatern und Erläuterungen, wie diesem Rechnung getragen wurde, in den Vergütungsbericht integriert werden. Wichtige Argumente können dabei hervorgehoben werden, zum Beispiel, wenn ein anderes Instrument den Zweck der oft gewünschten Malus- oder Clawback-Klauseln erfüllt.

Investoren schätzen Angaben zu vergütungsrelevanten Performance-Kennzahlen. Allerdings will – verständlicherweise – nicht jedes Unternehmen diesem Wunsch nachkommen. Dennoch sollte erwogen werden, Performance-Korridore zumindest nachträglich zu veröffentlichen und diese Bereitschaft auch anzukündigen.

Die letzten Jahre haben zudem gezeigt, dass Stimmrechtsberater diskretionäre Elemente in der Vorstandsvergütung kritisch sehen – sie sollten deshalb, sofern vorhanden, detailliert begründet und beschrieben werden.

Fazit

Die Vergütung von Vorständen ist ein sehr öffentlichkeitswirksames Thema, das Unternehmen nicht unterschätzen sollten. Gerade in Zeiten, in denen Aktionäre, Investoren und Stimmrechtsberater zunehmend kritischer werden, ist es angemessen, entsprechende Informationen zu liefern. Diese sollten sich allerdings nicht allein an der Sichtweise der Wirtschaftsprüfer orientieren, sondern darüber hinaus Kriterien wie Klarheit, Verständlichkeit und Transparenz gerecht werden.

 

 

Regine Siepmann ist Partner im Bereich Board Services der Unternehmensberatung hkp/// group.

Knut Wichering ist Niederlassungsleiter Hamburg bei dem internationalen Technologieanbieter EQS Group.

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