Nachdem im Falle Wirecard nicht nur Ungereimtheiten bezüglich der Bilanz, sondern auch des Prüfungssystems auftraten, zieht das Bundesfinanzministerium nun Konsequenzen.

Der Wirecard Skandal – das aktuell neben der Corona-Krise vermutlich am heißesten diskutierte Thema. Noch immer bleiben unzählige Fragen zu diesem Desaster offen, doch schlussendlich laufen sie alle auf eine Frage hinaus: Wie konnte das passieren?

Nachdem bekannt wurde, dass mindestens 1,9 Mrd. EUR, die auf Treuhandkonten in Asien liegen sollten, irgendwie nicht existieren, war klar, dass die zuständige Prüfung an dieser Stelle völlig versagt haben muss. Das Bundesfinanzministerium zieht deshalb erste Konsequenzen und kündigt den Vertrag mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR).

Hintergrund

Die DPR ist, bzw. war seit 14 Jahren die erste Instanz in der zweistufigen Bilanzkontrolle, die nun heftig in der Kritik steht. Die zweite Instanz der Kontrolle bildet die Bafin.

Die BaFin selbst darf nicht im ersten Schritt aktiv werden, sondern muss erst die DPR einschalten. Dies können sowohl Hinweise von der BaFin selbst sein als auch solche, die uns über die BaFin anonym zugeleitet werden.“, erläutert Präsident der DPR Prof. Dr. Edgar Ernst in der Ausgabe Kapitalmarktrecht 2019 (Das ganze Interview im E-Magazin finden sie hier).

Gerade einem solchenDPR  Hinweis soll die DPR im Falle Wirecard allerdings nicht, bzw. nur äußerst überschaubar nachgegangen sein – so die Kritik. 2019 soll die Bafin nach eigenen Aussagen die DPR auf Ungereimtheiten in der Halbjahresbilanz 2018 der Wirecard AG hingewiesen haben.
Medienberichten zufolge habe sich nach diesem Hinweis bloß ein einziger Mitarbeiter mit dem Fall beschäftigt – und das ohne konklusives Ergebnis.

Der DPR-Chef selbst wehrt sich indes gegen die Vorwürfe: Medien gegenüber erklärte er, dass mit ihnen niemand gesprochen habe. Sein Unternehmen mit grade einmal 15 Mitarbeitern sei überhaupt nicht in der Lage, komplexe forensische Prüfungen durchzuführen. Zusätzlich betonte er, dass die Bafin die im Raum stehende Manipulation durch das verhängte Leerverkaufverbot selbst niedrig gehängt habe.

Sowohl die DPR als auch die Bafin werden sich nun auf eine Klagewelle einstellen müssen und vieles deutet darauf hin, dass der Wirecard-Skandal das Ende für die bisherige zweistufige Bilanzprüfung bedeuten könnte. Wie das künftig aussehen kann, bleibt völlig unklar.