Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen könnten künftig ebenfalls Bestandteil der Hauptversammlung werden. Es geht dabei um Transaktionen, die z.B. ein Vorstands-, Aufsichtsratmitglied oder Mehrheitsaktionär mit der Gesellschaft macht. Existierende Offenlegungsreglungen reichen der EU Kommission nicht aus, Aktionären soll hier durch bessere Überwachung mehr Schutz zukommen. Allerdings behandelt das deutsche Konzernrecht einen Großteil der Gefährdungen auf diesem Gebiet. Der Entwurf zur Änderung der Richtlinie über Aktionärsrechte wird Aufschluss über die Pläne der EU Kommission bringen.

Damit aber möglicherweise nicht genug: In einer Umfrage der EU-Kommission zur Revision der Aktionärsrechterichtlinie hat diese Stakeholder gefragt, ob sie es für das Engagement von Aktionären für wichtig halten, dass sie über bedeutende Investitionen oder bedeutende Berufungen für das „Board“, also u.U. auch Vorstandsposten, in der Hauptversammlung abstimmen können. Dies stimmt bedenklich, wird doch der Grundsatz, dass die Aktionäre nicht über Geschäftsführungsmaßnahmen entscheiden, zunehmend in Frage gestellt.

Auch die Berater für die Stimmrechtsvertretung, die sog. Proxy Advisors, werden im Aktionsplan behandelt. Die ESMA hat am 19.2.2013 zu dem Thema in einem “Final Report on The Proxy Advisor Industry” einen Industriekodex bzw. “Guiding Principles” vorgeschlagen. In ihrem Bericht kommt die ESMA zu dem Ergebnis, dass es im Bereich der Stimmrechtsberatung kein aktuelles Marktversagen gibt. Dennoch hat sie einige Bedenken identifiziert, die die Unabhängigkeit, Genauigkeit und Verlässlichkeit des Rates von Proxy Advisors betreffen. Die EU Kommission wird sich den Vorschlägen möglicherweise anschließen und jedenfalls eine Initiative im Zusammenhang mit Änderung der Aktionärsrechterichtlinie 2013 vorschlagen.

Auch das Thema „Acting in Concert“ wird im Aktionsplan aufgegriffen, dies wurde schon im Zusammenhang mit der möglichen Reform der Übernahmerichtlinie behandelt.

Die EU Kommission plant ebenso, die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern zu untersuchen. Mitarbeiterbeteiligungssysteme spielten, so die EU Kommission, bei der Erhöhung des Anteils langfristig orientierter Aktionäre eine wichtige Rolle. Sie will zunächst potenzielle Hindernisse und Aspekte zu ermitteln, wie z. B. Besteuerung.

Das Grünbuch Langfristige Finanzierung der Europäischen Wirtschaft, vom 25.3.2013 (COM(2013) 150), wurde ebenfalls als flankierende Maßnahme im Aktionsplan angekündigt. Überlegt wird in dem Grünbuch, ob langfristigen Anlegern größere Stimmrechte einzuräumen oder höhere Dividenden zu zahlen sein sollten. Stellungnahmen können bis zum 25. Juni 2013 eingereicht werden.

Förderung des Wachstums von Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit Zur Verbesserung des Rahmens für grenzübergreifende Geschäfte europäischer Unternehmen erwägt die EU Kommission die grenzüberschreitende Sitzverlegung, Verschmelzung, Spaltung, Flexible Rechtsformen für Kleine und mittlere Unternehmen und Regelungen für Unternehmensgruppen erstmals bzw. neu zu regeln.

Fazit
Die Reformvorhaben lassen einige Trends erkennen. Zunächst sind die meisten Maßnahmen auf EU- oder deutscher Ebene immer noch von der Aufarbeitung der Finanzkrise geprägt. Zudem geht die EU Kommission zunehmend dazu über, auch die bestehenden und bewährten Richtlinien mit direkt anwendbaren Verordnungen zu ergänzen, um die Umsetzung und Anpassung in nationale Rechte zu umgehen. Auf die Anpassung kann aber nicht immer verzichtet werden. Schließlich ist ein ganz großes Thema die Transparenz, das in viele Bereiche hineinwirkt und viele Akteure betreffen wird. Die Notwendigkeit von mehr Transparenz sollte aber immer wieder kritisch hinterfragt werden, insbesondere ob Nutzen z.B. für den Anleger und Aufwand z.B. für das Unternehmen, noch im Verhältnis stehen.

Dieser Artikel ist erschienen in der Sonderausgabe Kapitalmarktrecht 2013. Hier E-Paper lesen.

 

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