Alternativ können aber auch nur Teile der „befreiten“ Mittel ausgeschüttet und verbleibende Beträge in freie Rücklagen eingestellt werden. Dies mag insbesondere im Hinblick auf die Dividendenpolitik der Gesellschaft eine interessante Alternative darstellen. Denn damit kann das Unternehmen statt einer einmaligen hohen Sonderausschüttung eine kapitalmarktschonend gestreckte Ausschüttung der befreiten Rücklagen – je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens – während mehrerer Jahre vornehmen, ohne eine kombinierte Kapitalerhöhung und -herabsetzung mehrmals durchführen zu müssen.

Eine gestreckte Ausschüttung bietet sich zudem an, wenn die Aktiengesellschaft die für die Ausschüttung erforderliche Liquidität erst schaffen muss (z.B. durch Veräußerung von Vermögenswerten oder die Aufnahme von Fremdmitteln).

Ergebnis

Aktienrechtlich gebundene Rücklagen können durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verbunden mit einer unmittelbar nachfolgenden ordentlichen Kapitalherabsetzung in zulässiger Weise in ausschüttungsfähige Mittel umgewandelt werden. Die Beschlüsse hierfür können in den vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenzen im Rahmen nur einer Hauptversammlung gefasst werden. Die befreiten Mittel können dann entweder sofort oder über einen längeren Zeitraum sukzessive an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Unternehmen mit entsprechender Rücklagenstruktur erhalten hierdurch eine rechtlich zulässige und in vielen Fällen interessante Gestaltungsmöglichkeit zur Flexibilisierung und Optimierung des Eigenkapitals ihrer Gesellschaft.

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