Keine Änderungen bei Vorstandsvergütung

Hinsichtlich der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich für 2014 keine Neuerungen ergeben, und auch die Leitlinien bezüglich zu genehmigender Kapitalmaßnahmen sind gleich geblieben. So darf das maximale Volumen 50% des Grundkapitals betragen, wobei sämtliche Bezugsrechtsausschlüsse auf kumulativ 20% begrenzt sein müssen. Zudem sollen die Höhe des gesamten noch vorhandenen Reservekapitals sowie dessen prozentualer Anteil am Grundkapital im Antrag enthalten sein. Zu beachten bleibt nach wie vor ebenfalls, dass bei Beantragung einer Kombination von Kapitalerhöhung und Aktienrückkauf die Beweggründe hierfür in der Tagesordnung transparent dargestellt werden sollen.

Sonstiges

Auch in den verbleibenden Bereichen Gewinnverwendung, Fusionen & Akquisitionen, Stimmrechte und Corporate Governance Kodex haben sich keine Veränderungen ergeben. Grundsätzlich ist es wichtig, auf die Einhaltung der besten Unternehmensführung zu achten. Dabei bildet das Gesetz die Grundlage, auf welcher der Corporate Governance Kodex aufbaut. Dieser wiederum wird durch die Leitlinien des BVI oder auch die internen Leitlinien der institutionellen Investoren ergänzt. Generell gilt, dass je höher die Transparenz und Unternehmenskommunikation ausgestaltet ist, desto einfacher gestaltet sich der Vorlauf auf die Hauptversammlung und ein positives Abstimmungsverhalten.

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