Mit einer Bewertung von rund 2,5 Mrd. EUR soll die Osram Licht AG, eine Tochtergesellschaft der Siemens AG, für einen der großen Börsengänge in diesem Jahr sorgen. Jedoch haben Medienberichten zufolge mehrere Aktionäre eine Klage gegen den auf der Siemens-Hauptversammlung getroffenen Beschluss zur Abspaltung der Osram Licht AG beim Landgericht München eingelegt. Im April sollte der Gang an die Börse folgen, in Folge 80,5% des Aktienkapitals an die Siemens-Aktionäre gehen sollte. Durch die Anfechtung der neun Aktionäre wäre der Termin nun gefährdet.

Solange über die Klage verhandelt wird, kann der HV-Beschluss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Siemens hat jedoch die Möglichkeit, über ein Freigabeverfahren die Eintragung trotz der Klage zu erwirken. Auch das kann jedoch drei Monate in Anspruch nehmen. Ein Klagegrund sei übrigens gewesen, dass die Ausführungen über die Osram-Abspaltung nicht im ganzen Präsenzbereich verständlich gewesen seien, weil die Handtrockner auf den Toiletten zu viel Lärm verursacht hätten.

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