So genau wie die Stichprobenkontrolle bei Osram nahm das Münchener Oberlandesgericht nun auch den Abspaltungsantrag von Osram unter die Lupe. Quelle: Osram

Siemens hat vor dem Oberlandesgericht in München einen Erfolg im Hinblick auf den geplanten Börsengang von Osram erzielt. Laut dem aktuellen Richterspruch im Freigabeverfahren darf die Osram-Abspaltung ins Handelsregister eingetragen werden. Damit ist die Registersperre aufgehoben, die im Rahmen einer Anfechtungsklage einer Aktionärsminderheit erwirkt worden war. Dem Spin-Off von Osram stehe somit zumindest rechtlich nichts mehr im Wege, so Siemens.

Auf der Hauptversammlung im Januar war der Abspaltungsantrag zwar mit 98% angenommen worden, dennoch hatten nachträglich acht Aktionäre Klage dagegen eingereicht. Ihren Einspruch begründeten die Kläger mit akustischen Problemen auf der Hauptversammlung: Die Ausführungen über die geplante Osram-Abspaltung seien nicht im gesamten Präsenzbereich verständlich gewesen, da die Handtrockner auf den Toiletten zu viel Lärm verursacht hätten, lautete die Begründung der Aktionäre. Aufgrund der Klage musste der ursprünglich im April geplante Börsengang verschoben werden.

Das Gericht entschied nun, dass die Klagen der Aktionäre einer Eintragung ins Handelsregister nicht entgegenstehen. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass der vorgelegte Abspaltungsbericht sehr umfassend gewesen sei und die klagenden Aktionäre ihr Fragerecht auf der Hauptversammlung nicht in Anspruch genommen hätten.

Bereits seit Längerem will sich Siemens will von seiner sanierungsbedürftigen Lichttochter trennen. Jedoch hat das volatile Kapitalmarktumfeld ein klassisches IPO immer wieder verzögert. Im Rahmen eines Spin-Offs soll Osram nun an die Aktionäre übergeben werden. Für zehn Siemens Aktien sollen die Aktionäre eine Osram Aktie erhalten. Siemens selbst will rund 19,5% der Anteile behalten.

Autor/Autorin