Erinnern Sie sich an "Deutschlands jüngsten Vorstand einer Aktiengesellschaft", wie sich Andreas Schmidt lächelnd in großformatigen Zeitungsanzeigen für seinen Verlag A. Schmidt am liebsten sah? Das war noch bevor Dutzende von Dot.com-Gründern die Fernsehschirme und Konsortialabteilungen belagerten.
Die in Frankfurt registrierte Global Capital Management (GCM) wollte einst in Start-ups und junge Unternehmen der Bereich Medien, Internet und Biotechnologie investieren, oder besser gesagt: ihre eigenen Aktionäre dort investieren lassen. Denn diese sollten nach Worten ihres Initiators, Ex-Vorstands und "Projektbeauftragten" Andreas Schmidt die Möglichkeit erhalten, zu Sonderkonditionen (welch Innovation!) direkt bei den Beteiligungen der GCM einzusteigen. Man hatte zuvor zwar bereits einige Millionen Euro bei privaten Anlegern eingeworben, doch verfolgte man noch weitaus größere Pläne. Ebenso großzügig wie mit Visionen ging die Gesellschaft auch mit der Auslegung des Aktienrechts um.
Die außerordentliche (im wahrsten Sinne des Wortes!) Hauptversammlung am 14. August 2000 wurde gar nicht eröffnet, sondern vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hechenblaikner "für vertagt erklärt". Es hatte alleine eine Stunde gedauert, um die Präsenz zu ermitteln (4 Aktionäre und 4 Aktionärsvertreter) und festzustellen, ob die HV ordnungsgemäß einberufen worden war. Für die Aktionäre und Besucher war wohl das Highlight des Tages eine Taschenpfändung bei Herrn Schmidt auf Betreiben eines Anwesenden und mit einem Gerichtsvollzieher bewaffneten Gläubigers. Wie gut, wenn man den Vollstrecker immer dabei hat!
Nun sollte am 28. Mai 2002 wieder einmal HV sein im Hause GCM, und die Versammlung war auch form- und fristgerecht durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger einberufen. Die beiden Aktionärsvertreter staunten nicht schlecht, als sie zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort niemanden vorfanden. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat befanden es für nötig, das Aktionärstreffen durch ihre Anwesenheit zu beehren. Da auch kein Notar zugegen war, konnten auch keine satzungsändernden Beschlüsse wirksam gefaßt werden.
So hielten denn die beiden Aktionärsvertreter ihre Hauptversammlung unter sich ab, bestimmten einen der beiden zum Versammlungsleiter, beschlossen einstimmig eine Sonderprüfung und produzierten (der eine gab, der andere nahm) einige Dutzend unbeantworteter Fragen an den (nicht anwesenden) Vorstand zu Protokoll. Auch ohne Protokollvermerk bleibt darüber hinaus die Frage offen, wer den Wirtschaftsprüfer für die Sonderprüfung bezahlt und deren Ergebnisse umgesetzt werden sollen.
Die Andreas Schmidt-Schöpfung GCM ist ein weiteres, trauriges Beispiel dafür, daß die deutsche Kapitalmarktaufsicht mindestens so/zu schlecht funktioniert wie die vielbeschworene "Aktienkultur". Interessanterweise mehren sich in jüngster Zeit diejenigen gesetzlichen Regelungen, die zum Schutze von Vorständen, Aufsichtsräten und Großaktionären vor renitenten Kleinaktionären erlassen werden.
Die GoingPublic Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.