Zu nennen wären hier beispielsweise Bodo Schnabel (Ex-Comroad-CEO) oder Gert Reinhardt (Ex-CEO von SER Systems). Der erstgenannte ein Betrüger, dessen angebliche Millionenumsätze ebensowenig existierten wie die Auftraggeber. Gut – er sitzt inzwischen im Gefängnis. Doch was ist mit den Tausenden von Anlegern, die seinen gefälschten Ad hocs Glauben schenkten und praktisch alles verloren haben? Der zweite glänzt mit mindestens der gleichen kriminellen Energie. Er schlachtete das Unternehmen aus und verschob die wichtigsten Assets in die USA. Dort genießt er das süße Leben – bluten müssen die Aktionäre.

Und was machen die Behörden? Nichts! Vorstände, die falsche Ad hoc-Meldungen verbreiten, müssen nicht zwangsläufig für die Verluste der Anleger mit ihrem Privatvermögen haften. Der Anleger muß im Einzelfall nachweisen, daß er die Aktien aufgrund dieser falschen Ad hocs gekauft hat. Das ist doch kompletter Unsinn!

Ein Anleger beobachtet i.d.R. eine Aktie vor dem Kauf und nimmt mehrere Informationen zu diesem Unternehmen auf, die bei ihm zu einer Entscheidung führen. Dabei fließen natürlich auch offizielle Firmenmeldungen ein. Der Nachweis, aufgrund einer speziellen Falschmeldung eine Aktie gekauft zu haben, ist fast unmöglich. So verwundert es wohl auch nicht, daß in Deutschland bislang auch nur ein einziger Vorstand (Infomatec) dazu verurteilt wurde, einem gutgläubigen Privatanleger die Verluste zu erstatten. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Vorstände, die bewußt Falschmeldungen verbreiten, sollten in voller Höhe für die Verluste von Anlegern haften müssen. Die Nachweispflicht des Anlegers, daß er aufgrund dieser speziellen Meldung gekauft hat, muß entfallen.

Zudem sind die Schäden, die Schnabel, Reinhardt & Co. anrichten, weitaus größer als die Verluste der Anleger. So verloren viele Mitarbeiter dieser Unternehmen ihre Jobs. Sogar der volkswirtschaftliche Schaden ist immens, wenn die geprellten Anleger das Vertrauen in die Aktienmärkte und die Sicherheit testierter Bilanzen verlieren und sich vom Kapitalmarkt fernhalten.

Es gibt übrigens eine Art Berufshaftpflicht für Manager (sogenannte D&O-Versicherungen), mit der sich Vorstände und Aufsichtsräte gegen „Vermögensschadensansprüche von Seiten Dritter (Anlegern)“ versichern können. Eine solche D&O-Versicherung nutzen übrigens fast alle börsennotierten Unternehmen. Doch der Hohn ist, daß auch diese nicht zahlen, weil ja der Anleger in der Beweispflicht ist, warum er die Aktie gekauft hat. Manager börsennotierter Unternehmen können sich sogar gegen die negativen Folgen von eigenen Straftaten (z.B. Insidervergehen) versichern. D&O-Versicherungen sollten daher sofort verboten werden. Denn nur wenn Firmenlenker wissen, daß sie für Fehler (insbesondere vorsätzlicher Art) in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen haften, werden wir wieder eine andere Managementkultur haben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Die GoingPublic Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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