Der Kaufmannsspruch, demzufolge der Gewinn im Einkauf gemacht wird, gehört mehr und mehr der guten, alten Zeit an. Heute scheinen Kartellabsprachen die lohnende Variante zu sein. Ob Zement oder Medikamente, Elektronikbauteile oder Aufzüge – immer wieder fliegen Preisabsprachen spektakulär auf. Bo Vesterdorf, Präsident des europäischen Wettbewerbsgerichts, fordert daher die Androhung von Haftstrafen für Manager, die verbotener Weise Preise auskungeln.

So hoch die EU-Wettbewerbskommission die Bußgelder auch schraubt – der stete Born neuer Fälle beweist den mangelnden Eindruck, den die Summen hinterlassen. Auch wenn 480 Millionen Euro selbst für einen Konzern wie Thyssen-Krupp mehr als der Griff in die Portokasse darstellen. Ganz offenbar locken aber Gewinne in ganz anderen Dimensionen. Dies geht zu Lasten der Kunden und Verbraucher, und deshalb muss im Zweifelsfalle härter durchgegriffen werden.

Direkte Konsequenzen gegen die Verantwortlichen stellen ohnehin die gerechtere Form der Ahndung dar, denn warum sollten Arbeitnehmer und gegebenenfalls Aktionäre für das kriminelle Tun anderer bluten, wenn die Strafgelder in den Milliardenbereich ausgedehnt würden – mit allen Folgen für die Unternehmen und deren Beschäftigten?

Im Zuge der wachsenden Zahl von Untreue-Verfahren und Verstößen gegen die Pflicht zur Vermögenserhaltung wird davor gewarnt, die Entscheidungsfreiheit von Führungskräften zu sehr einzuschränken und mit möglichen Sanktionen zu belegen. Das ist prinzipiell richtig. Unternehmen statt Unterlassen ist mit Risiken behaftet, die durchaus Geld kosten können und weder mit Untreue noch mangelnder handwerklicher Sorgfalt etwas zu tun haben. Doch darum geht es hier nicht. Anders als bei der Untreue, bei der sowohl juristisch als auch moralisch oft mehrere Meinungen zumindest nachvollziehbar sind, liegen die Dinge bei Kartellabsprachen recht eindeutig.

Vesterdorfs Vorschlag darf als ausgesprochen zielführend angesehen werden. Schön, wenn er eine entsprechende Diskussion mit seinem Vorschlag in Gang bringen könnte.

Stefan Preuß

Die GoingPublic Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins, Deutschlands großem Kapitalmarktmagazin. Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de. GoingPublic ist allein für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die Kolumne erscheint wöchentlich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

Autor/Autorin