In der Vergangenheit wurden am Neuen Markt immer wieder Ad hoc-Meldungen veröffentlicht, deren Inhalt den Sinn und Zweck der „Sofort“-Mitteilung konterkariert. Die gesetzliche Grundlage für die Ad hoc-Publizität schafft §15 des Wertpapierhandelsgesetzes: „Der Emittent von Wertpapieren, … muß unverzüglich eine neue Tatsache veröffentlichen, … wenn sie … geeignet ist, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere ‚erheblich’ zu beeinflussen…“

Ist damit etwa ein Unternehmen im Biotech-Sektor verpflichtet, jedes Patent, jede Neuentdeckung zu veröffentlichen, auch wenn eine Beeinflussung der Marktkapitalisierung eher fragwürdig ist? Oder soll der Börsenkurs aktiv, nämlich durch die ‚Ad hoc’ als PR-Instrument, gepuscht werden? Der Leser könnte auch den Eindruck gewinnen, daß durch die Informationsflut bewußt von schlechten Nachrichten abgelenkt werden soll. Gerade im sehr komplexen Biotech-Sektor wurden die Anleger in letzter Zeit gehäuft mit „Akut-Informationen“ versorgt.

Beispielsweise war dort von einer „neuen und überraschenden Variante des Screenings“ die Rede, die „die Antikörper Rückgewinnung standardisiert“ und „zu einer verlässlicheren Antikörper-Generierung“ führt; ist das „erheblich“? Ähnliche Verfahren werden wahrscheinlich täglich zum Patent angemeldet. Ein anderes Beispiel soll den interessierten Aktionär glauben lassen, durch die Patentierung eines Eiweißstoffes für die Zellteilung und des dazugehörigen Gens sei der Krebs quasi schon besiegt. Nebenbei erfährt der Leser, daß es sich um „ein führendes Biotechnologie-Unternehmen, das die Genomforschung systematisch in die Arzneimittelentwicklung integriert“ handelt. Hier wird die ‚Ad hoc’ zum Recycling von Unternehmensportraits mißbraucht. Auch die BSE-Panik wurde schamlos ausgenutzt und führte zur Ad hoc-Meldung über die Einlizensierung eines BSE-Schnelltests. Dies alles sind wohl nicht die Meilensteine, von denen Aktionäre träumen.

Wenn sich der Trend fortsetzt, wird in Zukunft wahrscheinlich sogar die Entdeckung neuer Zielmoleküle für die Wirkstoffentwicklung, sog. drug targets eine Ad hoc-Meldung wert sein. Dann würden viele große Life Science-Unternehmen, nennen wir sie Aventis, Pfizer oder Glaxo Wellcome täglich mit mehreren Ad hoc-Meldungen aufwarten müssen. Unzumutbar! Den Vogel abgeschossen haben allerdings die mit drei Stellen nach dem Komma ad hoc publizierten Abstimmungsergebnisse einer Hauptversammlung. Damit ist der Bogen eindeutig überspannt. Dabei hat die qualitativ hochwertige deutsche Life Science-Industrie ein solch entartetes Berichtswesen überhaupt nicht nötig!

Scheinbar fehlt vielen jungen Unternehmen noch die nötige Disziplin und das Bewußtsein für den Ad hoc-Charakter einer Meldung. Zudem läßt das Wertpapierhandelsgesetz Raum für kreative PR-Abteilungen und gebietet: „Die (veröffentlichte) (Anm. d. Red.) Tatsache muß, für sich allein betrachtet, nach allgemeiner Erfahrung ein entsprechendes Kursbeeinflussungspotential haben. Nach der Gesetzesbegründung sind dies zum Beispiel… besonders bedeutsame Erfindungen oder Vertragsabschlüsse“. Das bedeutet, daß selbst die Kontrollinstanzen keinen Einfluß auf den zum Teil fragwürdigen Inhalt solcher Meldungen haben. Also hilft wohl nur der Ruf nach Big Brother und nach einer Ergänzung der Gesetze. Vielleicht sollte jedes Unternehmen für eine Ad hoc-Meldung einen Betrag, sagen wir 10.000 Euro, für einen wohltätigen Zweck spenden. Für die Vorweihnachtszeit eine diskutable Idee, um die Meldungsdichte erträglicher zu gestalten.

Die GoingPublic-Kolumne erscheint börsentäglich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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