Vor allem Kleinanleger, in der Hausse durch Empfehlungen der Analysten in Aktien getrieben, wird das nur bedingt freuen. Endlich müssen die Banken für ihren einstmals verzapften Mist Buße tun. Ein Anfang ist gemacht. Fließen jetzt die Milliarden wieder zurück, die Anleger in den letzten 2 ½  Jahren an der Börse verloren haben?

Im Prozeß der NASD (Nationale Vereinigung der Wertpapierhändler), der Wertpapieraufsicht SEC und anderer US-Behörden gegen die großen Investmentfirmen (u.a. Goldman Sachs, Morgan Stanley Dean Witter, Citigroup, UBS Warburg und Deutsche Bank Securities) ging es neben dem Verdacht auf Interessenkonflikte der Analysten um Unregelmäßigkeiten bei Zuteilungen von Neuemissionen. In der Hausse hatte sich daran freilich niemand gestört.

Wegen zweifelhafter IPO-Geschäfte zahlte die Crédit Suisse First Boston bereits im Vorfeld 100 Mio. US-$. Bei der Beweisführung wurde es den US-Behörden auch nicht einfach gemacht. Sie forderten u.a. die Herausgabe interner eMails. Das hatte auch schon zum Erfolg im Prozeß gegen Henry Blodget von Merrill Lynch geführt, der damals Amazon und andere Internet-Werte euphorisch zum Kauf empfahl (empfehlen mußte), sie aber in einer internen eMail als „Stück Scheiße“ deklarierte. Die Investmentfirmen beteuerten allerdings, daß sie alle eMails aus den Hausse-Jahren bereits gelöscht hätten. Nach amerikanischer Rechtslage müssen Banken ihre E-Mails allerdings mindestens vier Jahre lang aufbewahren.

Im übrigen hatte die SEC bereits 1997 Investmentfirmen angemahnt, alle eMails aufzubewahren. Man könnte ja fast meinen, daß da wichtige Dokumente vorsätzlich gelöscht worden wären… Bloß keinen zweiten Blodget-Fall – mögen sich die Wall-Street-Firmen da gedacht haben und zahlten lieber die Strafe, die zuvor auch schon Merrill Lynch, die Blodget-Betreiber, hatten berappen müssen.

Nach diesem Prozeß will sich die NASD einzelne Analysten gezielter vorknöpfen. Blodget traf es als ersten. Klar, die eMails sind bereits sichergestellt. Aber was ist mit den anderen? Die eMails sind weg. Gibt es noch Briefverkehr? – wohl kaum. Und wenn, wird niemand seine Empfehlungen in Briefen als zweifelhaft geoutet haben. Telefonanrufe vielleicht? – werden leider nicht aufgezeichnet. Vielleicht sollten die Amis Prämien für Überläufer anbieten, so wie sie es im Irak vorhaben. Und falls die Überläufer wollen, sollte ein Zeugenschutzprogramm Anwendung finden. Ohne Beweise schließlich keine Anklage.

Daß die Investmenthäuser scheinbar glimpflich davon kommen, dieser Eindruck könnte täuschen. Denn die Zahlung der vergleichsweise niedrigen Ablaßofferten ist ein Schuldeingeständnis verminderter Güte. Im Prozeßparadies USA ist deshalb noch mit einer Flut von Sammelklagen zu rechnen. So einfach können sich die Bankiers dann vielleicht doch nicht ihrer wenig ruhmreichen Vergangenheit entledigen.

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