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Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Leuchtmittelfirma Hess AG im Anschluss an den Börsengang wurden die zwei Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Mannheims sah es als erwiesen an, dass die Ex-Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler 2011 und 2012 vor dem Gang an den Kapitalmarkt die Bilanzen der Firma geschönt haben.

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„Der Börsengang war das Vorzeichen, unter dem jede Melodie stand, die zu jener Zeit gespielt wurde“, erklärte Richter Oliver Ratzel laut dpa. Der Jahresabschluss 2011 wies Umsätze und Gewinne in Höhe von etwa 4,3 Mio. EUR zu viel auf. So sei aus einem negativen Jahresabschluss ein positiver geworden. „Dass die Abschlüsse die Verhältnisse der Hess AG nicht richtig wiedergaben, nahmen die Angeklagten billigend in Kauf.“

2013 hat die Hess AG Insolvenz angemeldet. Die Kammer verurteilte den früheren Finanzvorstand des inzwischen insolventen Lichtspezialisten zu einer Strafe von 17 Monaten auf Bewährung. Der ehemalige Geschäftsführer Hess erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.

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Das Gericht sprach die Ex-Vorstände wegen der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch, Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue sowie Kapitalmarkt- und Kreditbetrugs schuldig. Das Verfahren gegen einen dritten Mann war im Laufe des Prozesses eingestellt worden.

Angeklagte und Staatsanwaltschaft hatten schon im April einer Verständigung des Landgerichts zugestimmt. Der Vorschlag sah Teilgeständnisse und Bewährungsstrafen vor. Gleichzeitig wurden mehrere Vorwürfe fallengelassen. Eine derartige Verständigung ist in der Strafprozessordnung geregelt. So sollen Verfahren verkürzt, Prozesse effizienter gestaltet und Täter zügig bestraft werden. Im Gegenzug können die Strafen etwas milder ausfallen.

Der Prozess hatte im Oktober 2020 begonnen. Die Unterlagen zu dem Fall umfassen 155 Aktenordner, den großen zeitlichen Abstand zwischen den Taten, der Erhebung der Anklage 2015 und der Verhandlung hatte das Gericht mit vorrangigeren Fällen erklärt. Wirtschaftskriminalität in Baden landet zentral am Landgericht Mannheim. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor/Autorin

GoingPublic Redaktion / iab