Vor allem anderen ist bei der Besetzung des Aufsichtsrats auf die Unabhängigkeit seiner Mitglieder zu achten. Foto: Minerva Studio/fotolia

Hauptversammlung 2012

Auch in den Diskussionen auf den Hauptversammlungen der deutschen Aktiengesellschaften rücken Fragen und Anmerkungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der Effizienz seiner Arbeit immer stärker in den Fokus. Neue Regelungen im Aktiengesetz und im Corporate Governance Kodex, aber auch Initiativen z.B. aus der EU-Kommission machen es für die Unternehmen erforderlich, sich mit der Auswahl und Vergütung sowie der Arbeit von Aufsichtsräten zu befassen und auch in den Hauptversammlungen aktiv darüber zu berichten. Insofern ist es wichtig, auch diese Aspekte im Rahmen der Vorbereitung der diesjährigen Hauptversammlung ernsthaft zu berücksichtigen. Folgende Aspekte sind dabei besonders zu bedenken:

  • Bereits im vergangenen Jahr haben einige Unternehmen die Aufsichtsratsvergütung auf ein reines Fixum umgestellt. Dafür gibt es in der juristischen Diskussion einige gewichtige Gründe. Insofern ist zu erwarten, dass der Trend zur Festvergütung anhält. Dies findet auch in der vorgeschlagenen Neufassung des Kodex seinen Niederschlag, nach der nunmehr verschiedene Varianten der Aufsichtsratsvergütung ohne weitere Abweichungserklärungen möglich werden sollen.
  • Aktionäre und Aktionärsvertreter werden auch wieder Fragen zur Struktur und Zusammensetzung des Aufsichtsrats stellen. Hierbei sollten die Untern
  • ehmen den Begriff „Diversity“ breiter als nur auf den Anteil weiblicher Aufsichtsräte fassen. Es empfiehlt sich, dass der Aufsichtsrat von sich aus Aussagen zu seiner in den kommenden Jahren angestrebten Struktur macht sowie zum künftigen Kompetenztableau seiner Mitglieder vor dem Hintergrund der erwarteten Herausforderungen des Unternehmensumfelds und dies entsprechend erläutert.
  • Auch Fragen zur Qualifikation sowie zu Qualifizierungsmaßnahmen und zur regelmäßigen Weiterbildung dürften nach einer entsprechenden Ankündigung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. in den diesjährigen Hauptversammlungen deutlich intensiver als bisher üblich hinterfragt werden. Eine entsprechende Regelung im Corporate Governance Kodex, die sowohl den Vorstand als auch den Aufsichtsrat entsprechend verpflichtet, bietet hierzu den Anlass.

Fazit

Heute ist eine professionelle Zusammensetzung und Arbeit des Aufsichtsrats ein wichtiges Vertrauensmerkmal für Aktionäre und Fremdkapitalgeber. Diese Investorengruppen haben ihre Anforderungen an die Mitglieder im Kontroll- und Aufsichtsgremium deutlich angehoben. Es ist eine absolute Notwendigkeit, sich in den Hauptversammlungen darauf proaktiv einzustellen. Nur wenn der Aufsichtsrat zugleich Kontrolleur und strategischer Sparringspartner des Vorstands ist, kann er das Unternehmen im Sinne der Aktionäre nachhaltig fördern.

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