Emissionen von jährlich bis zu 8 Mio. EUR sind seit dem 21. Juli in Deutschland von der Prospektpflicht befreit – das besagt die aktuelle EU-Prospektverordnung. Der Teufel steckt allerdings im Detail, das insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen benachteiligt. Der Interessenverband Kapitalmarkt KMU kämpft für eine Stimmensammlung mit anschließender Petition beim Bundesministerium der Finanzen.

So hat der Gesetzgeber die erwähnte Erleichterung nämlich wieder beschränkt. Daher müssen bei prospektfreien Angeboten ab einem Betrag von 1 Mio. EUR bestimmte Anlageschwellen entsprechend der Befreiungsvorschrift für Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding) für nicht qualifizierte Anleger – insbesondere Privatpersonen – eingehalten werden.

Der Gesamtbetrag der Wertpapiere, die von einem nicht qualifizierten Anleger erworben werden, darf demnach (viel zu niedrige) 1.000 EUR nicht übersteigen; selbst bei höherem Einkommen und größerem Vermögen darf ein privater Anleger lediglich 10.000 EUR investieren.

Ingo Wegerich, Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU e.V.
Ingo Wegerich, Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU e.V.

Diese praxisferne Regelung führt dazu, dass Unternehmen sich nicht über eine ‚normale‘ Bezugsrechtskapitalerhöhung prospektfrei finanzieren können – obwohl es sich um die gesetzliche Grundform der Kapitalerhöhung handelt. Da davon auszugehen ist, dass regelmäßig mehr als nur einem Aktionär Bezugsrechte auf neue Aktien für über 1.000 EUR und auch über 10.000 EUR zustehen, scheidet eine Anwendung der Regelung zu Prospektfreiheit bei einer Bezugsrechtskapitalerhöhung aus. Laut einer Studie des Deutschen Aktieninstituts / DAI führen zwei Drittel der Unternehmen nach einem Börsengang mindestens eine Kapitalerhöhung durch.

Eine sinnvolle Korrektur wäre jedoch einfach möglich.  (auch dargelegt z.B. in der BörsenZeitung Anfang August 2018):

So könnten von den Schwellenwerten Unternehmen ausgenommen werden, die bereits einen Prospekt erstellt haben und deren Wertpapiere an einem Freiverkehr oder geregelten Markt notiert sind.

Diese Unternehmen unterliegen ohnehin der Marktmissbrauchsverordnung und gewähren hierdurch ein hohes Maß an Transparenz und sind auch nicht mit in der Regel sehr kleinen Unternehmen vergleichbar, die sich über Crowdfunding finanzieren. Darüber hinaus läge auch bereits ein einmal gebilligter und veröffentlichter Prospekt vor.

 

Auch die GoingPublic Media AG und BondGuide unterstützen wie schon viele andere involvierte Adressen daher die Initiative des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. zur Korrektur des neuen Gesetzes, der eine Stimmensammlung ins Leben gerufen hat: Auf dieser Basis wird eine entsprechende Petition an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet.

Nutzen Sie Ihre Stimme und verleihen Sie ihr Geltung!

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