Doch wie können sich Vorstände und Aufsichtsräte, die jedenfalls mit erheblichen Reputationsrisiken rechnen müssen, wappnen? Zur Vorbereitung auf eine mögliche Auseinandersetzung mit aktivistischen Aktionären gehört zunächst eine ausführliche Analyse von Kerngeschäft und Segmenten, der strategischen Ausrichtung, der Barmittelbestände, der letzten Akquisitionen oder der Corporate Governance. Ebenso kann ein Vergleich mit der Bewertung der Peergroup Hinweise darauf geben, ob man auf der Targetliste steht. Diese Analysen zeigen gegebenenfalls mögliche Angriffspunkte für Aktivisten auf und können als Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Verteidigung dienen, bevor es zu einem Angriff kommt.

Kommunikation ist das A und O

Darüber hinaus gilt es, alle Interessen und Anspruchsgruppen, die Stakeholder, in eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie einzubinden, d.h. von den eigenen Aktionären und Analysten über Betriebsräte, Mitarbeiter und Politik bis hin zu Geschäftspartnern. Hier ist Kommunikation und aktive InvestorRelationsArbeit maßgeblich. Haben Aktionariat, Investoren und Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt die von Vorstand und Aufsichtsrat getragene Strategie verstanden? Vertrauen die Stakeholder dem Unternehmen und seinem Management? Wie ist das Bild der Gesellschaft und ihrer Organe in der Öffentlichkeit? Fällt die aktivistische Kritik auf fruchtbaren Boden?

Doch der Verteidigung sind rechtliche und kommunikative Grenzen gesetzt. Nicht jede Kritik ist verfehlt. Ist das „eigene“ Unternehmen ins Visier aktivistischer Aktionäre geraten, sind die Führungskräfte gut beraten, die angesprochenen Kritikpunkte ernst zu nehmen und eingehend zu prüfen. Hierzu sind sie bereits nach dem deutschen Aktienrecht verpflichtet. Danach müssen Vorstand und Aufsichtsrat stets im Gesellschaftsinteresse handeln. Abwehr darf nicht um der Abwehr willen erfolgen. Wie bei der Verteidigung in Übernahmesituationen gilt auch hier: Vorrangig ist das Unternehmensinteresse.

Der Vorstand wird regelmäßig als Gesicht des Unternehmens wahrgenommen. Läuft es nicht rund, fällt der Misserfolg schnell auf ihn zurück. Doch auch dem Aufsichtsrat kommt eine entscheidende Rolle zu. Der berechtigte Ruf nach nachhaltiger und transparenter Corporate Governance hallt bereits seit vielen Jahren durch den deutschen Kapitalmarkt. Deshalb sollte das Gremium stets sachgerecht und mit einer angemessenen Anzahl unabhängiger Mitglieder besetzt sein und sich als strategischer – aber nicht kritikloser – Partner des Vorstands verstehen. Und auch als solcher wahrgenommen werden. Gute Unternehmensführung ist wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Umgangs mit Aktivisten und kann auf der Grundlage einer überzeugenden und überzeugend kommunizierten strategischen Ausrichtung einen wesentlichen Beitrag zur Abwehr aktivistischer Angriffe leisten.

Zu den Autoren

Dr. Lars-Gerrit Lüßmann ist Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro von Taylor Wessing und Co-Head des Bereichs Capital Markets von Taylor Wessing in Deutschland. Er ist spezialisiert auf Kapital-markttransaktionen mit Schwerpunkt auf öffentliche Übernahmen und M&A-Transaktionen, Aktienplatzierungen und Börsenzulassungen sowie die rechtliche und strategische Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.

Alexander Schmidt leitet bei der Kommunikationsberatung Edelman.ergo den Bereich Kapitalmarkt und Sondersituationen. Er berät Unternehmen bei Akquisitionen, Transaktionen als auch in allen Fragen rund um das „Being Public“ börsennotierter Gesellschaften.

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