Ulrike Haidenthaller, Geschäftsführerin, Aktienforum

Seit seiner Einführung im Oktober 2002 ist der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) ein fester Bestandteil des heimischen Corporate-Governance-Wesens. Das Aktienforum untersucht seit 2004 jährlich die Akzeptanz des ÖCGK durch Analyse der Geschäftsberichte der in verschiedenen Marktsegmenten der Wiener Börse aufgenommenen inländischen Gesellschaften. Die im Prime Market notierten Unternehmen flossen von Anfang an in diese Analyse ein. Durch die Einführung des § 243b UGB im August 2009, der vorsieht, dass alle an einem geregelten inländischen Markt zugelassenen Unternehmen erklären müssen, ob und inwieweit sie dem Corporate Governance Kodex entsprechen, können seit ebendiesem Jahr zusätzlich auch die Marktsegmente Mid Market, Standard Market Continuous und Standard Market Auction untersucht werden.

Einhaltung des ÖCGK: Erklärungen im Sinne der C-60-Regel

Ein deutliches Zeichen für die Akzeptanz des ÖCGK war von Beginn der Untersuchungen an die steigende Anzahl jener Unternehmen, die eine Erklärung im Sinne der C-Regel 60 des ÖCGK abgegeben haben. Die C-Regel 60 sieht vor, dass im Prime Market notierte Unternehmen im Geschäftsbericht eine Erklärung über Einhaltung oder Nichteinhaltung des ÖCGK vornehmen müssen. Darüber hinaus müssen sie sämtliche Abweichungen erläutern und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlichen. Mit dem ÖCGK in der Fassung vom Januar 2009 wurde die C-60-Regel geändert und zu einer L-Regel (legal requirement), das heißt einer ohnehin verbindlichen Rechtsvorschrift.

In den Jahren zuvor steigerten sich jedoch die Erklärungen gemäß der C-60-Regel von 89% im Jahr 2004 über 90% und 94% in den Jahren 2005 bzw. 2006 auf 100% ab 2007. Damit kann von einer vollen Akzeptanz des ÖCGK gesprochen werden. Darüber hinaus hat der ÖCGK wichtige Vorarbeit für die spätere gesetzliche Implementierung so mancher Regelungen geleistet. Auch viele im Grünbuch der Europäischen Kommission angesprochene Vorschläge, mit dem Ziel, die durch die Krise sichtbar gewordenen einzelnen Schwächen der europäischen Corporate-Governance-Systeme zu vermindern, waren und sind in Österreich bereits durch den ÖCGK hinreichend geregelt.

Befolgung des Kodex nach Marktsegmenten

Der Kodex Bericht 2010 des Aktienforums (Untersuchung des Geschäftsjahres 2009) brachte aufgrund der Erweiterung auf alle Marktsegmente im geregelten Handel der Wiener Börse auch eine methodische Umstellung der Untersuchung mit sich. Dies erlaubt eine detailliertere Analyse der Befolgung des Kodex, gegliedert nach Marktsegmenten.

Insgesamt werden die C-Regeln des Kodex zu über 90% befolgt. Es zeigt sich aber auch, dass die Einhaltung der Kodexbestimmungen je nach Marktsegment variiert: So weisen die ATX-Unternehmen die höchste Befolgungsquote auf, wobei auch auffällt, dass Änderungen in der Zusammensetzung des ATX (durch Neunotierungen oder Löschungen) daran nichts ändern – auch bei den neu aufgenommenen Unternehmen im ATX ist die Befolgungsquote des Kodex von Anfang an hoch. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Unternehmensgröße die Akzeptanz des Kodex positiv beeinflusst: Je größer ein Unternehmen ist, umso stärker wird der ÖCGK freiwillig eingehalten.

Durchschnittliche Anzahl der Abweichungen

Sozusagen als „Kern-Kennzahl“ der Kodex-Berichte, die einen besonders schnellen Überblick über die Einhaltung des Kodex bietet, kann man die Anzahl der durchschnittlichen Abweichungen pro Unternehmen bezeichnen. Tabelle 1 zeigt eine diesbezügliche Übersicht für den Prime Market.

Quelle: Aktienforum

Im Jahresvergleich zeigt sich hier ein klarer Abwärtstrend von anfänglich durchschnittlich 4,2 Abweichungen auf 2,3 im Jahr 2011 bzw. sogar einer Halbierung auf 2,1 im Jahr 2009.

Anzahl der von allen eingehaltenen C-Regeln

Bei den C-Regeln (Comply or Explain) ist – anders als beispielsweise bei Gesetzen – eine Abweichung erlaubt, jedoch ist bei Nicht-Einhaltung eine Offenlegung und Begründung verpflichtend. Auch bei diesem Punkt sieht man in den letzten Jahren einen Trend nach oben. Bei einem Stand von insgesamt 45 (bis inkl. 2008) bzw. 43 (ab 2009) C-Regeln im ÖCGK bedeutet das, dass in den letzten Jahren etwa die Hälfte der C-Regeln von allen Unternehmen vollständig eingehalten wurde.

Generell sind im ÖCGK, der ja in verschiedene Abschnitte gegliedert ist, im Abschnitt „Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand“ in den Jahren 2009 bis 2011 überhaupt keine Abweichungen in keinem Marktsegment feststellbar.

Kritische Kodexbestimmungen

Obwohl die Einhaltung des ÖCGK grundsätzlich sehr zufriedenstellend ist und sich – wie die obigen Zahlen beweisen – auch tendenziell verbessert, gibt es einige C-Regeln, die von den Unternehmen als kritisch bewertet werden.

Innerhalb der letzten Jahre gab es nur eine einzige Regel im ÖCGK, die vom gesamten Markt mehrheitlich abgelehnt wird: Es handelt sich dabei um die Regel C-31 zur Einzelveröffentlichung der Vorstandsbezüge (Mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 wird diese Regel zur gesetzlich vorgeschriebenen Regelung. Ebenso vom 2. Stabilitätsgesetz 2012 betroffen sind die Regeln C-27 (Vergütung des Vorstandes), C-52 (Kriterien betreffend den Aufsichtsrat) und C-55 (Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat)). Die Ablehnungsrate liegt seit dem Jahr 2009 stets über 50% im Gesamtmarkt, wobei die Unternehmen im Standard Market Auction, im Prime- und im Mid Market die Regelung besonders kritisch sehen. Begründet wird die Ablehnung meist mit einem nicht akzeptierbaren Eingriff in die Privatsphäre der Vorstandsmitglieder, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, sowie mit der fehlenden Wirkung der Transparenz für Investoren. Auch die Einzelveröffentlichung der Aufsichtsratsbezüge ist eine der Regeln, die quer über die Marktsegmente verteilt kritisch gesehen werden. Die Begründungen gleichen jenen der vorgenannten Regel C-31.

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