Bildnachweis: ©Sebastian Duda – stock.adobe.com.

Die FCR Immobilien AG (DE000 A1YC91 3) bietet ab heute ihre neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung unter der ISIN DE000 A289V5 2 / WKN A289V5 an.

Gezeichnet werden können bis zu 1.306.629 neue Aktien, die bereits für das vergangene Geschäftsjahr 2020 voll gewinn- und dividendenberechtigt sind. Der Angebotspreis beträgt 10,80 EUR je Aktie.

Die neuen Aktien werden im Rahmen eines Bezugsangebots für die bestehenden Aktionäre sowie einem öffentlichen Angebot für die nicht bezogenen Aktien und einer Privatplatzierung angeboten.

Die Bezugsfrist für die Altaktionäre läuft von heute an bis zum 10. Februar. Die neuen Aktien können im Verhältnis 7:1 erworben werden, dies bedeutet, dass sieben alte Aktien zum Erwerb einer neuen Aktie berechtigen. Ein Überbezug ist möglich, ein börslicher Bezugsrechtshandel erfolge jedoch nicht.

Anleger, die bisher nicht in der FCR Immobilien AG-Aktie investiert sind, haben zudem die Möglichkeit, neue Aktien aus der Kapitalerhöhung zu erwerben. Hierfür steht die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse vom 29. Januar bis voraussichtlich 11. Februar 1200 Uhr zur Verfügung, zudem werden Zeichnungen von Direktbanken entgegengenommen.

Bereits zum Zeichnungsstart liegen von institutionellen Investoren Kaufaufträge über 2 Mio. EUR vor, zudem beabsichtigt auch der Vorstand der FCR Immobilien AG, Falk Raudies, für bis zu 1 Mio. EUR privat Aktien zu erwerben.

Die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel sollen für den weiteren Ausbau des Immobilienbestandes verwendet werden. Die FCR Immobilien AG befindet sich seit Jahren auf einem profitablen Wachstumskurs und verfügt inzwischen über einen Immobilienbestand von über 300 Mio. Euro.

Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 19. Februar unter der gleichen ISIN der Altaktien in den bestehenden Handel im regulierten Markt, General Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt.

Maßgeblich für das Angebot ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Wertpapierprospekt, der auf der FCR-Website unter www.fcr-immobilien.de im Investor Relations-Bereich zur Verfügung steht. Die Billigung durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

Dieser Beitrag erschien zunächst bei Bondguide.

Autor/Autorin

Falko Bozicevic ist Mitglied des Redaktionsteams des GoingPublic Magazins sowie verantwortlich für das Portal BondGuide (www.bondguide.de)