Bildnachweis: © DDRockstar – stock.adobe.com, Euronext Corporate Services.

Im Jahr 2019 hat die EU die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen eingeführt, die Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht und gegen Bedrohungen des öffentlichen Interesses melden. Im Beitrag „All About The EU Whistleblowing Directive (Summary + Key Points)“ gibt ComplyLog einen klaren, umfassenden Überblick zur EU-Whistleblower-Richtlinie.

Die jeweiligen Gesetze, die auf nationaler Ebene umzusetzen sind, werden sich auf das Meldewesen, den Arbeitnehmerschutz und das Datenschutzrecht auswirken. Mit dem Ziel künftiger Gesetzeskonformität müssen sich Unternehmen und Behörden entsprechend bereits jetzt darauf vorbereiten, klar definierte Prozesse und Systeme zu implementieren.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Mindeststandards der Richtlinie bereits bis Dezember 2021 umsetzen, zudem sind weitere spezifische Fristen für die Unternehmen und Behörden zu beachten. Somit bleibt nur ein kurzes Zeitfenster, um interne Meldesysteme einzurichten, betroffene Mitarbeiter zu schulen und darüber hinaus sicherzustellen, dass die neu eingeführten Prozesse ausreichenden Schutz bieten sowie DSGVO-konform sind. Der ComplyLog-Artikel beleuchtet die Bedeutung und Notwendigkeit der Richtlinie anhand einer Reihe spektakulärer Whistleblowing-Fälle aus der Zeit vor 2019, bei denen die Whistleblower nicht nur unzureichend geschützt wurden, sondern sogar selbst rechtlichen Sanktionen ausgesetzt waren.

Lesen Sie hier mehr von Euronext Corporate Services.

Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen und Behörden mit 50 oder mehr Mitarbeitern sowie für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Es handelt sich also um ein bedeutendes Projekt, das darauf abzielt, eine Vielzahl von Personen zu schützen, die mit den jeweiligen Organisationen in beruflicher Verbindung stehen. Die Richtlinie schützt Whistleblower und mit diesen in Verbindung stehende Dritte vor beruflichen Sanktionen wie etwa Blacklisting oder Entlassung. Darüber hinaus bietet die Richtlinie eine Reihe von Hilfestellungen, die über verschiedene Kanäle in Anspruch genommen werden können.

Die Whistleblowing-Meldungen betreffen beispielsweise Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz und weiteren im Artikel benannten Feldern. Die Mitgliedsstaaten können den Schutzumfang auch auf andere Bereiche ausdehnen. Nach der ersten mündlichen oder schriftlichen Meldung eines Whistleblowers an den zuständigen Mitarbeiter in seiner Organisation soll ein vertraulicher interner Meldeprozess in Gang gesetzt werden. Dieser muss sich an den Bestimmungen zur Schaffung interner Meldewege für private Unternehmen und öffentliche Stellen orientieren. Die Richtlinie befasst sich auch mit externen Whistleblowern, die es unter bestimmten Umständen für notwendig erachten, eine Meldung zu machen. Die Unternehmen und Behörden werden sich somit vor den jeweiligen Fristen sowohl mit internen als auch mit externen Meldeverfahren auseinandersetzen müssen.

Die Richtlinie bietet Whistleblowern im Falle von Repressalien einen besonderen Schutz und sieht Sanktionen gegen Personen vor, die Falschinformationen melden oder versuchen, Whistleblowing zu behindern. Die Richtlinie befasst sich außerdem mit der Dokumentation der Meldungen, insbesondere im Hinblick auf Aufbewahrungsfristen, Vertraulichkeit und DSGVO-Konformität. Vor diesem Hintergrund dürften Whistleblowing-Plattformen wie IntegrityLog als Hilfe zur Einrichtung eines stabilen internen Systems eingeordnet werden, das alle hier aufgeführten Anforderungen erfüllt.

Der ComplyLog-Artikel enthält Empfehlungen, sich auf die Whistleblowing-Richtlinie vorzubereiten: über Schutzmaßnahmen, das Einrichten von Meldewegen, das Festlegen von Zuständigkeiten und die Schulung von Mitarbeitern. Die Regelung dieser zentralen Punkte wird dazu beitragen, als Unternehmen oder Behörde gut gerüstet zu sein, wenn die neuen Regeln Ende des Jahres in Kraft treten.

Demo anfordern bei Euronext Corporate Services.

Wolfgang Güssgen

Zum Autor:
Wolfgang Güssgen verfügt über langjährige Investor Relations-Erfahrung, die er branchenübergreifend gesammelt hat. Seit Februar diesen Jahres macht er Organisationen im deutschsprachigen Raum mit der kompletten Palette an IR-Lösungen, Webcasting-Diensten, Sitzungs-Management-Software und digitalen Compliance-Tools der Euronext Corporate Services vertraut.

Autor/Autorin

Wolfgang Güssgen