Mit Infliximab wird in diesen Tagen der erste biosimilare monoklonale Antikörper für die Patientenversorgung in Deutschland bereitgestellt. Infliximab ist ein entzündungshemmendes biopharmazeutisches Medikament, das zur Behandlung rheumatologischer Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis und Morbus Bechterew, Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitisulcerosa oder Hautkrankheiten wie Schuppenflechte eingesetzt werden kann.

Die Entwicklung und Herstellung dieser neuartigen Antikörper ist im Vergleich zu bereits verfügbaren Biosimilars nochmals erheblich komplexer und damit aufwendiger. Aus diesem Grund wird auch von „Biosimilars 2.0“ gesprochen. „Die Einführung von Infliximab-Biosimilars ist ein Meilenstein für die Versorgung. Noch immer haben viele Patienten in Deutschland nur in einem begrenztem Umfang Zugang zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien. Infliximab-Biosimilars können diese bestehende Versorgungslücke füllen“, sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Branchenverbandes der Generika- und Biosimilarunternehmen Pro Generika. „Zugleich öffnet die Einführung von Infliximab-Biosimilars ein weiteres Segment der biopharmazeutisch hergestellten Arzneimittel für den Preiswettbewerb, das insgesamt sehr hohe Relevanz für die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen hat“, so Bretthauer.

Nach Aussagen Bretthauers machen Biosimilars die Behandlung von Patienten für das Gesundheitssystem dauerhaft bezahlbar. Notwendig sei jedoch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen offenen und fairen Wettbewerb ermöglichen. Bretthauer fordert etwa die Abschaffung von patentverlängernden Rabattverträgen, die als Schutzzäune den aufkeimenden Biosimilarwettbewerb behindern würden. Zudem brauche es laut Pro Generika bundesweite biosimilarfreundliche Rahmenbedingen, wie sie bereits von Ärzten und Krankenkassen in Sachsen oder Bremen erarbeitet wurden.

Autor/Autorin