Aufgrund des immer größer werdenden Finanzlochs im Bundeshaushalt kam beim Genossen Hans Eichel die Idee auf, Veräußerungsgewinne auf Aktien und nicht selbstgenutzte Immobilien in voller Höhe (mit dem jeweils persönlichen Steuersatz) besteuern zu wollen, bei den Fonds war sogar eine Doppelbesteuerung – sowohl auf Fonds, als auch auf Anlegerebene – geplant.

Einige Punkte, gerade bei Aktien und Immobilien wurden im Detail geändert und entschärft. Doch gerade die inzwischen überarbeiteten Pläne zeigen „sozialdemokratisches“ Gedankengut in Bestform. Hätten PDS-Abgeordnete ähnliche Parolen von sich gegeben, man weiß nicht, wie die sozialdemokratischen Abgeordneten reagiert hätten. Vermutlich wären sie von allen Seiten als Post-Kommunisten beschimpft worden.

Bemerkenswert war z.B. die von Eichel zunächst geplante Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Immobilien. Hans errechnete diese nämlich wie folgt: Er zog einfach den Buchwert (!!!) vom Veräußerungspreis ab. Unter dem Buchwert waren dabei die um Afa geminderten Anschaffungskosten zu verstehen. Dies hätte in vielen Fällen zu einer Besteuerung von „Gewinnen“ geführt, die nie erzielt wurden. Sogar im Gegenteil, viele Anleger, die tatsächlich Verluste verkraften mußten, wären für nicht existierende Gewinne zur Kasse gebeten worden. Besonders hart hätte es die Anleger getroffen, die Mitte der 90er Jahre überteuerte Ostimmobilien kaufen und die damals hohen Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz in Anspruch nahmen. Daß diese in Wirklichkeit auf Riesenverlusten sitzen, störte Hans angesichts der eigenen Finanzlöcher natürlich nicht. Aber auch bei Immobilien, die über eine lange Zeit im Familienbesitz waren, hätte zudem in erster Linie die Inflation versteuert werden müssen. Hinzu kämen natürlich die Erbschaftssteuer und die wieder ins Gespräch gebrachte Vermögenssteuer. In der Summe grenzt das an Enteignung. Aber heutzutage darf sich ja jeder SozialDEMOKRAT nennen.

Von besonderer Brisanz ist auch die bereits angesprochene Doppelbesteuerung von Fonds – zum einen auf Fondsebene und zum anderen auf Anlegerebene. Trotz anderslautender Äußerungen der Politik ist diese nach wie vor in der Kabinettsvorlage vorgesehen, wie der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) in seiner Pressemeldung vom 20. November feststellt. Doch ist der Ruf erst ruiniert, lügt man ganz ungeniert…

Der BVI teilte Herrn Eichel die Problematik am 11. November schriftlich mit und versuchte ihm dies an folgenden zwei Beispielen zu verdeutlichen:

Beispiel 1: Der Kurswert einer Aktie im Fonds steigt von 200 auf 230. Der Anleger erwirbt den Fondsanteil bei einem Kurswert von 230. Veräußert der Fondsmanager die Aktie zu 230, so muß der Anleger den auf Fondsebene erzielten Gewinn von 30 versteuern, ohne selbst einen entsprechenden Gewinn/Mehrwert erzielt zu haben.

Beispiel 2: Der Fondsmanager kauft für sein Portfolio eine Aktie zu 50, der Kurs steigt auf 100. Zu diesem Zeitpunkt und zum Anteilwert von 100 kauft ein Anleger einen Anteil des Fonds. Dann fällt die Aktie auf 75. Der Fonds­manager verkauft, und der Anleger muß sowohl 25 versteuern, obwohl er einen entsprechenden Gewinn nicht hat, als auch einen Wertverlust sei­nes Fondsanteils von 25 verkraften.

Offensichtlich hat Hans die Problematik nicht verstanden. Wie sonst ist zu erklären, daß dies nicht geändert wurde?

Sicherlich wurden die genannten Punkte – zumindest bei der Immobilienbesteuerung – korrigiert. Doch die Beispiele zeigen, wie unbeholfen Hans Eichel zur Zeit agiert. Letztendlich zeigt er damit nur, daß er der gestellten Aufgabe kaum gewachsen ist. Er sollte wenigstens soviel Anstand haben, die Konsequenzen daraus zu ziehen, denn inzwischen erscheint sein Handeln untragbar.

Die GoingPublic Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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