Dr. Stefan Steinkühler, Marsh GmbH

D&O Versicherungen gehören mittlerweile schon fast zu den Pflichtversicherungen von Unternehmen. Im Gespräch mit dem GoingPublic Magazin erklärt Dr. Stefan Steinkühler, Leiter des Geschäftsbereichs Financial & Professional Services bei Marsh, welche Entwicklungen aktuell die D&O-Versicherungen beeinflussen und welche Schadensfälle derzeit am häufigsten auftreten.  

GoingPublic: Herr Dr. Steinkühler, für welche Personen sind D&O-Versicherungen ratsam?

Steinkühler: Die Frage müsste eher anders herum lauten: Für wen sind sie das nicht? In Unternehmen gehören D&O-Versicherungen mittlerweile einfach zu den Standardversicherungen zum Schutz der Organmitglieder. Zudem sehen wir, dass auch die Nachfrage im öffentlich-rechtlichen Bereich steigt. Die D&O-Versicherung hat sich in den vergangenen Jahren fast schon zu einer Art „Pflichtversicherung“ entwickelt, denn der Versicherte weiß, dass er persönlich und unbeschränkt haftet. Außerdem haben sich die Schadenszahlen sowie die Anspruchsmentalität verschlechtert.

GoingPublic: Raten Sie eher zu einer persönlichen D&O oder zu einer Unternehmens-D&O?

Steinkühler: Hier empfehlen wir aktuell in den meisten Fällen die Unternehmens-D&O – und zwar aus mehreren Gründen: Schließt man mehrere individuelle D&Os ab, hat man zwar das persönliche Risiko abgesichert, aber als Organmitglied haftet man gesamtschuldnerisch. Daher kann es passieren, dass im Schadenfall nur die Person zur Rechenschaft gezogen wird, die über eine entsprechende Versicherung verfügt. Dies könnte dazu führen, dass dem Versicherten auch Fehler von Kollegen angerechnet werden, die über keine D&O verfügen. Darüber hinaus gibt es auch steuerliche Gründe, die gegen eine persönliche Versicherung sprechen. Gerade bei Konzernen mit Tochtergesellschaften im Ausland wird meist nur eine Deckungssumme eingekauft. Eine persönliche Versicherung würde dem gesamten Konstrukt einer internationalen Versicherung völlig widersprechen. Zwar gibt es auch Argumente, die für eine persönliche D&O sprechen, aber die negativen Aspekte überwiegen. Die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Praxis belegen dies.

GoingPublic: Viele deutsche Unternehmen haben Tochtergesellschaften im Ausland. Wie sieht es mit internationalen Versicherungen aus? Besteht hier Bedarf?

Steinkühler: Beim klassischen D&O-Vertrag eines Mutterkonzerns sind auch alle Tochtergesellschaften weltweit mit abgesichert. Trotzdem bleibt die Frage, ob man aufgrund versicherungsrechtlicher Aspekte das Geld im Schadenfall auch ins Ausland bekommt. In manchen Ländern ist ein lokaler Versicherungsschutz vorgeschrieben, um die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können. In den letzten drei bis vier Jahren achten Unternehmen verstärkt darauf, auch hinsichtlich der versicherungsaufsichtsrechtlichen Themen compliant zu sein und lokale Policen abzuschließen. Und sowohl von Deutschland ins Ausland, aber auch vom Ausland kommend mehren sich die Anfragen nach lokalen Policen, die dann vom Versicherungslimit – wenn möglich – in das Limit des Masterprogramms integriert sind.

GoingPublic: … das heißt?

Steinkühler: Man kauft z.B. 100 Mio. EUR Deckungsschutz ein. Und das Limit, das den Lokalpolicen zur Verfügung gestellt wird, wäre dann in den 100 Mio. enthalten. Es werden also nicht alle Länderpolicen addiert, sondern es handelt sich dabei um integrierte Programme. Daher werden solche multinationalen Programme auch nur von wenigen Versicherern angeboten, da es hierfür von Vorteil ist, über ein eigenes internationales Netzwerk zu verfügen.

 GoingPublic: Welche Auswirkungen haben aktuelle Rechtsentwicklungen auf die D&O-Versicherung?

Steinkühler: Hier sehen wir zurzeit eher wenige Auswirkungen. Die letzte große Einflussnahme seitens des Gesetzgebers war die Einführung des Pflichtselbstbehalts. Seit dem ist etwas Ruhe eingekehrt. Natürlich spielen Urteile immer wieder eine große Rolle. Beispielsweise das sog. Telekom-II-Urteil, bei dem es um die Werthaltigkeit von Ansprüchen der Altaktionäre geht. Dieses Urteil hat sich auf die Diskussion um die Höhe einer Prospektversicherung ausgewirkt. 

GoingPublic: Und welche Entwicklungen beeinflussen die D&O-Versicherungen dann aktuell?

Steinkühler: Was wir eher sehen, sind Auswirkungen aus der Schadenspraxis. Im letzten Jahr war es beispielsweise der EURIBOR/LIBOR-Skandal im Bankenbereich, der uns stark beschäftigt hat. Solche Skandale haben Konsequenzen für das sogenannte Underwriting, denn die Versicherer werden hier etwas vorsichtiger und fragen vor Abschluss der Versicherung mehr nach.

GoingPublic: Welche Auswirkungen hat die Beweislastumkehr bei Managerhaftung auf die Praxis?

Steinkühler: Die Beweislastumkehr, also dass der Versicherte selbst beweisen muss, „unschuldig“ zu sein, muss im Zusammenhang mit der Business Judgement Rule gesehen werden. Danach hat das Organmitglied auch einen Ermessensspielraum. In der Praxis versucht man im Schadenfall erst gar nicht vor Gericht zu gehen, sondern die Sachlage mit einer außergerichtlichen Regelung zu klären. Und da spielt das Thema „Beweislastumkehr“ eine untergeordnete Rolle. Sie kommt erst vor Gericht zum Tragen.

GoingPublic: Welche Gründe könnten für eine Ablehnung der Schadensansprüche sprechen?

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