Interessante Einblicke zu Vorstand- und Aufsichtsratsvergütungen in DAX30 Unternehmen bietet eine aktuelle Analyse der internationalen Wirtschaftskanzlei Allen & Overy. Danach habe sich der Prozess der Ausgestaltung der Vergütungssysteme im Allgemeinen weiter standardisiert.

Dennoch wurden in einigen Unternehmen erneut Änderungen des jeweiligen Vergütungssystems vorgenommen: Dabei stand vor allem die Feinjustierung von Parametern für die erfolgsbezogene variable Vergütung im Mittelpunkt, um – wie vom Gesetzgeber gefordert – vor allem Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen.

Hauptversammlung wird aktiver

Weiter etabliert habe sich auch das „say on pay“ – also die Möglichkeit, die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand abstimmen zu lassen. Insgesamt haben im Jahr 2016 acht DAX-30-Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – ein Jahr zuvor waren es noch sieben.

Die Ablehnung des Vergütungssystems durch die HV sei zwar die Ausnahme, dennoch sei bemerkenswert, dass die DAX-30-Unternehmen eine durchschnittliche Quote an Gegenstimmen beim Vergütungsvotum von 23,8% zu verzeichnen hatten. 2015 lag diese noch bei lediglich 7,2%. „Aktionäre sind zunehmend kritisch in Bezug auf die Vergütungssysteme eingestellt“, so Dr. Christian Eichner, Corporate/M&A-Partner und Initiator der Studie. „Dies liegt u.a. auch an der erhöhten Präsenz ausländischer Investoren auf den Hauptversammlungen, die ihre Aktionärsrechte wahrnehmen bzw. wahrnehmen lassen und besonders kritisch auf die Ausgestaltung der Vergütungssysteme blicken. Ferner analysieren vermehrt große Proxy Advisors die Vergütungssysteme und basieren hierauf ihre Stimmrechtsempfehlungen.“

Trend der „fixen Vergütung“setz sich fort

Die variable Vorstandsvergütung wird weiterhin grundsätzlich als Kombination aus jährlichem Bonus und einer langfristig ausgerichteten Vergütung ausgestaltet und macht ganz überwiegend den größeren Teil der Gesamtvergütung aus.

„Hinsichtlich der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern setzt sich der Trend fort, verstärkt eine rein fixe Vergütung vorzusehen“, bemerkt Corporate-Partner von Allen & Overy Dr. Hans Diekmann. So zahlten im Jahr 2013 bereits mehr als die Hälfte der DAX-30-Unternehmen ihren Aufsichtsratsmitgliedern ausschließlich eine fixe Vergütung. Auch 2015 zahlte der Großteil der DAX-30-Unternehmen den Aufsichtsratsmitgliedern eine Festvergütung. Soweit auch eine variable Vergütungskomponente vorgesehen wurde, wurde diese größtenteils in Form eines Jahresbonus gewährt.

Autor/Autorin