Auch in der jüngeren Vergangenheit belegen Unternehmensschieflagen, dass Risiken, die von der Unternehmensleitung ausgehen, die Existenz von Unternehmen gefährden können. In einer aktuellen Studie der Hochschule Augsburg werden Potenzial- und Handlungsrisiken am Beispiel der Aktiengesellschaft den Vorstand betreffend analysiert.

Für die Studie wurden Aufsichtsräte, Abschlussprüfer, Insolvenzverwalter sowie ehemalige Vorstandsmitglieder befragt, die vor mindestens über einem Jahr aus ihrer Tätigkeit aus Altersgründen ausgeschieden sind. Die Ergebnisse der empirischen Umfrage belegen eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Management von Risiken und zeigen für die Zukunftssicherung von Unternehmen wichtige Handlungsempfehlungen auf.

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Quelle: Hochschule Augsburg

Das Themenfeld „Risikomanagement- und Überwachungssystem“ ist seit dem 27. April 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in die sogenannte „Good Corporate Governance“, wie sie von Seiten der im Jahr 2001 ins Leben gerufenen Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex propagiert wird, als bedeutender Bestandteil einer integrierten Unternehmensführung und -aufsicht eingeflossen. Ein umfassendes und effektives Risikomanagement ist für Unternehmen nicht mehr nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern seitdem explizit gesetzlich geboten. Der Vorstand ist gefordert, ein entsprechendes System einzurichten. Aufsichtsräte und Abschlussprüfer haben im Rahmen ihrer Tätigkeiten über die Einrichtung und Effektivität des Risikomanagementsystems zu wachen. Allerdings werden Risiken, die von der Unternehmensleitung selbst ausgehen, hierbei nicht adressiert.

Einzelinterviews mit wesentlichen Akteuren

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Quelle: Hochschule Augsburg

Insofern lohnt sich ein Blick auf die Einschätzung dieser Risiken durch die in diesem System eingebetteten wesentlichen handelnden Akteure selbst, konkret die Mitglieder des Vorstandsgremiums. Hierzu wurden in Einzelinterviews von Ende Januar bis Anfang April dieses Jahres 28 Aufsichtsratsmitglieder von börsennotierten Publikumsgesellschaften (aus fünf DAX-Unternehmen und sieben MDAX-Unternehmen) sowie 16 Wirtschaftsprüfer (die in die Jahresabschlusserstellung der entsprechenden zwölf Börsenunternehmen einbezogen waren) befragt. Darüber hinaus standen auch acht Insolvenzverwalter (die sich insbesondere mit kapitalmarktorientierten Mittelstandsunternehmen befassen) sowie 18 ehemalige Vorstände von Börsenunternehmen, die aber seit mindestens einem Jahr aufgrund des Erreichens von Altersgrenzen ausgeschieden waren, Rede und Antwort.

Das Ergebnis der über alle Zielgruppen gemittelten Einschätzungen ist durchaus bemerkenswert: Als häufigste und schwerwiegendste Risiken wurden der schlechte Führungsstil des Vorstands, die Fehlbesetzung von wichtigen Führungsstellen durch den Vorstand sowie die Festlegung einer falschen Unternehmensstrategie durch den Vorstand genannt. So aufschlussreich diese Ergebnisse anmuten, die Erkenntnis diesbezüglich ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn es ist der Aufsichtsrat, der für die Berufung neuer Vorstände und ein sich auch charakterlich harmonisch ergänzendes Vorstandsgremium ebenso wie für die Plausibilisierungskontrolle der vom Vorstand vorgelegten Unternehmensstrategie qua Gesetz verantwortlich ist. Und es sind die Abschlussprüfer, die gegenüber dem Aufsichtsrat bezüglich wesentlicher Potenzial- und Handlungsrisiken informationspflichtig sind.

Der Artikel erschien zuerst im HV-Magazin 2-2017.

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