Klaus Helffenstein
Klaus Helffenstein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Oktober 2013 mit einer der umstrittensten Entscheidungen der vergangenen Jahre den Weg für das vereinfachte Delisting, also dem Weggang eines Unternehmens von der Börse, geebnet. Damit konnten Unternehmen ihre Aktien von der Börse nehmen, ohne dass den Aktionären dafür zuvor ein bislang verbindliches Kaufangebot für ihre Anteile gemacht wurde und ohne dass Aktionäre im Wege eines Hauptversammlungs-Beschlusses zuvor gefragt werden müssen. Viele Aktionäre, zumeist Privatanleger, erfuhren zudem erst nach dem Delisting von diesem Umstand.

Nach vielen Beschwerden, insbesondere auch durch die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., wurde zum 1. Oktober 2015 in den Regularien für ein Delisting verankert, dass zumindest ein Erwerbsangebot an die Aktionäre erfolgen muss. Dennoch hatten mehrere Dutzend Unternehmen bereits von dieser einfachen Möglichkeit des Delistings Gebrauch gemacht und sich von der Börse verabschiedet.

Was viele Anleger, leider aber auch viele Bankmitarbeiter nicht wissen, ist, dass für viele delistete Aktien ein fortführender Handel nach dem Delisting der Aktien existiert. Die Valora Effekten Handel AG (VEH AG), das älteste deutsche Handelshaus für nicht börsennotierte Wertpapiere, ermöglicht den Streubesitzaktionären mit dem Handel der Aktien die weitere Fungibilität Ihrer Anteile. So werden beispielsweise für die Aktien der Biolitec AG, elexis AG, informica AG und vieler weiterer Gesellschaften Kurse gestellt (http://valora.de/). Dies ist ein wichtiger Beitrag für den Anlegerschutz im Allgemeinen und insbesondere für den Schutz der freien Aktionäre in Deutschland.

Einziges Problem: Die Kurse werden aktuell nicht in die Systeme der Banken eingestellt. Das ist problematisch! Denn oft werden solche Wertpapiere dann einfach ausgebucht, weil ihr Wert in den Depots mit „Null“ angegeben wird. Zu solchen Fällen kommt es beispielsweise dann, wenn der Aktionär eine der gängigen ominösen Kaufangebote für solche Papiere bekommt. Im Zweifel fragt er seinen Bankberater – und dieser schaut ins System und findet keine Kurse. „Am Ende wird dann oft zu extrem schlechten Konditionen verkauft, obwohl über die VEH AG durchaus deutlich höhere Kurse gestellt werden.“

Warum die Banken die Kurse der VEH AG nicht einbinden und in den Kundendepots anzeigen, ist unklar – würde dies doch sofortige Transparenz, sowohl bei den Aktionären als auch bei den Beratern der Bank schaffen.

Der Artikel erschien zuerst in der Specialausgabe Kapitalmarktrecht 2016.

Zum Autor
Klaus Helffenstein ist Mitbegründer sowie von Beginn an (1988) Vorstand der Valora Effekten Handel AG, Ettlingen. Eine Börsennotierung erfolgte schon 1997 zunächst im Freiverkehr. Nach dem Wirtschaftsabitur und einer Ausbildung zum Groß-Außenhandelskaufmann war er zunächst Vorstandsassistent der BID Vermögensverwaltung AG.

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