DIRK CornerDer Börsengang der innogy SE war nicht nur mit Blick auf die Eigenkapitalseite ein Erfolg: Auf der Fremdkapitalseite folgte kurz darauf der bisher größte Garanten- und Schuldnerwechsel für Unternehmensanleihen in Europa. Ein Bericht über die Herausforderungen der äußerst komplexen Transaktion. Von Dr. Holger Perlwitz und Dr. Volker Heischkamp

Das IPO von innogy am 7. Oktober 2016 war mit einem Emissionsvolumen von rund 4,6 Mrd. EUR Deutschlands größter Börsengang seit dem Jahr 2000. Was viele nicht wissen: Er war verbunden mit einer weiteren, bisher kaum beachteten Transaktion – dem Garanten- und Schuldnerwechsel für RWE-Anleihen auf die neu gegründete Gesellschaft.

Hohe Komplexität

Dr. Holger Perlwitz ist als Senior Manager IR für die Fixed-Income-Investoren der innogy verantwortlich
Dr. Holger Perlwitz ist als Senior Manager IR für die Fixed-Income-Investoren der innogy verantwortlich

18 Anleihen unterschiedlicher Währungen im Gesamtwert von 11 Mrd. EUR mussten auf innogy übertragen werden. Angesichts der Komplexität dieser Transaktion blieben auch nach Abschluss einer frühen Machbarkeitsstudie viele Fragen zum Prozedere offen. Um ungewollte wechselseitige Einflüsse zu vermeiden, entschieden die Verantwortlichen daher, die Schuldenrestrukturierung erst nach dem IPO umzusetzen.

Die rechtliche Grundlage für die Transaktion sollte das deutsche Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (SchVG) stellen. Abgesehen von Restrukturierungsfällen, war das Gesetz allerdings nie zuvor für eine Transaktion dieses Volumens angewandt worden. Viele der zu übertragenden Anleihen waren zudem schon vor Inkrafttreten des Gesetzes begeben worden. Die Übertragung der RWE-Anleihen auf innogy stellte daher nicht nur für die Investor-Relations- und Finanzverantwortlichen von innogy eine völlig neue Aufgabe dar. Auch für das noch junge SchVG war es eine Bewährungsprobe.

Ende Februar 2017 steht fest: innogy hat die Rolle des Garantiegebers und Schuldners für ehemalige RWE-Anleihen erfolgreich übernommen. Und das SchVG ist geeignet, Transaktionen dieser Art einen rechtlichen Rahmen zu geben. Ohne Herausforderungen war der Übertragungsprozess aber nicht.

Dr. Volker Heischkamp ist Leiter Treasury bei innogy. Zuvor leitete er bereits das Treasury der RWE AG und hatte diverse finanzwirtschaftliche Führungsfunktionen im In- und Ausland inne.
Dr. Volker Heischkamp ist Leiter Treasury bei innogy.

Aufwändiges Abstimmungsverfahren

Gemäß SchVG müssen die von dem Wechsel betroffenen Bondholder diesem offiziell zustimmen. Dazu benötigen sie zunächst einen Nachweis ihrer Bank, dass sie die Papiere besitzen und während des Abstimmungsprozesses nicht veräußern. Sie müssen sich sodann an den Notar wenden und persönlich abstimmen.

Für innogy bedeutete dies zwei Herausforderungen: Erstens waren Bondholder-IDs nur teilweise bekannt, denn anders als bei Aktien sind solche Erhebungen auf der Fremdkapitalseite bislang eher unüblich. So war zunächst u.a. unklar, in welchem Umfang US-Investoren involviert und damit die Regularien der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde United States Securities and Exchange Commission (SEC) zu berücksichtigen waren. Zudem hatte die Bundesbank im Rahmen des sogenannten Corporate Sector Purchase Programme der Europäischen Zentralbank in Anleihen der RWE investiert. Aufgrund ihrer Pflicht zur „neutralen Haltung“ war unklar, wie sie im Abstimmprozess agieren würde. Zweitens war der vom SchVG geforderte Zustimmungsprozess im Rahmen einer Gläubigerversammlung den Investoren im angelsächsischen Raum kaum bekannt und angesichts des hohen Aufwands nicht zuzumuten.