Nach wie vor stehen Biotechtransaktionen in Deutschland und auch international hoch im Kurs, so dass viele Biotechunternehmen, insbesondere Start-ups, irgendwann in ihrer Unternehmenslaufbahn der Chance eines Exits mit zunehmend hoher Rendite gegenüberstehen. Von Peter Homberg und Franziska Katterbach

In diesem Zusammenhang bedeutet der Begriff „Exit“, dass Gesellschafter eines Unternehmens ihre Gesellschaftsanteile bzw. die Vermögenswerte der Gesellschaft veräußern, und zwar – idealerweise – mit dem höchstmöglichen „return on investment“. Mit dem Verkauf aller Anteile an der Gesellschaft scheiden die ursprünglichen Gesellschafter aus der Gesellschaft aus; woraus der Begriff „Exit“ herrührt.

Bei einem Exit wird zwischen drei Grundkonstellationen unterschieden:

  1. Share-Deal, bei dem alle Gesellschaftsanteile veräußert werden. Hierbei tritt der potenzielle Käufer in das Unternehmen als Gesamtrechtsnachfolger ein und übernimmt damit alle bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten.
  2. Asset-Deal, bei dem die wesentlichen Vermögenswerte, z.B. die Maschinen, Patente und Zulassungen, veräußert werden. Dabei verbleibt die Gesellschaft in der Hand der Gesellschafter, jedoch veräußert die Gesellschaft ihre Vermögenswerte und der Erwerber wird damit Einzelrechtsnachfolger in Bezug auf die erworbenen Vermögenswerte.
  3. Lizenz-Deal, bei dem in der Regel eine exklusive Lizenz zur Nutzung an wesentlichen Vermögenswerten erteilt wird. In dieser Konstellation bleiben

die Gesellschafter Inhaber ihrer Gesellschaftsanteile und die Gesellschaft bleibt wiederum Eigentümerin der Vermögenswerte, jedoch wird die Nutzungsbefugnis, z.B. im Hinblick auf Patente oder Zulassungen, exklusiv und dauerhaft übertragen.

Bei allen Transaktionsformen im Rahmen des Exits gibt es ähnliche Faktoren, die die Chancen auf einen erfolgreichen Exit steigern.

 

Rechtliche Faktoren

Im Rahmen jeder sorgfältig durchgeführten Transaktion fi ndet eine sog. Due Diligence statt, die eine von potenziellen Käufern durchgeführte Risikoprüfung beinhaltet. Innerhalb dieser Risikoprüfung werden die Stärken, Schwächen und entsprechenden Risiken der zum Verkauf stehenden Gesellschaft bzw. ihrer Vermögenswerte, insbesondere in wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Hinsicht, analysiert. Der Due-Diligence-Prozess spielt damit für den weiteren Verlauf und Ausgang der Transaktion eine maßgebliche Rolle, da dieser regelmäßig mit der Bewertung des Kauf-/Lizenz objektes abschließt und die Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Transaktion auf Seiten des Käufers beeinflusst.

Inhalt der Due Diligence ist insbesondere die Durchsicht und Analyse der Unternehmensunterlagen bzw. -daten, für deren Bereitstellung regelmäßig ein virtueller Datenraum genutzt wird, in den der Verkäufer die relevanten Dokumente einstellt.

In diesem Stadium ist ein detailliert und strukturiert aufbereiteter Datenraum ein wichtiger Erfolgsfaktor, da dies dem potenziellen Käufer und seinen Beratern die Prüfung deutlich erleichtert, Professionalität vermittelt und den Rückschluss vermeidet, dass die Gesellschaft „etwas zu verbergen habe“. Darüber hinaus ist selbstverständlich die inhaltliche Qualität der Dokumente von herausragender Bedeutung, da diese einen vertrauens- und wertbildenden Faktor darstellt. Daher sollte jede Gesellschaft kontinuierlich dafür Sorge tragen, dass die Buchhaltung und alle Dokumente, die die Gesellschaft betreffen, insbesondere hinsichtlich der Gesellschaftsanteile und Vermögenswerte, lückenlos, chronologisch und sorgfältig aufbereitet sind, um mitunter den sog. Chain-of-Title und damit die Legitimation hinsichtlich des Verkaufs der Gesellschaftsanteile belegen zu können.

 

„Soft Factors“

Aber auch sog. „Soft Factors“ (weiche Faktoren) spielen im Rahmen der Transaktion eine bedeutende Rolle.

Diese betreffen unter anderem die interne Kommunikation und Konsensbildung innerhalb des Gesellschafterkreises des verkaufenden Unternehmens. Schon im Vorfeld der Ansprache von potenziellen Kaufi nteressenten sollte innerhalb des Gesellschafterkreises Einvernehmen über den Exit und die Suche nach potentiellen Käufern bestehen. Zusätzlich sollten frühzeitig Kommunikationsabläufe festgelegt werden, um den Gesellschafterkreis zeitnah und umfassend über den Status quo der Transaktion und möglicherweise auftretende Änderungen zu informieren, um so die Reaktionszeit zu optimieren. Hierbei ist insbesondere ein Antizipieren des möglichen Ablaufs der Transaktion von Bedeutung.

Darüber hinaus ist besonders eine Konstante bei den handelnden Akteuren auf Seiten der Verkäufer wichtig, um Kontinuität zu sichern und das Momentum in den weiteren Gesprächen nicht zu verlieren, da jeder Verkaufsprozess ein komplexer Vorgang ist und gewichtig von der produktiven und vertrauensvollen Interaktion der handelnden Personen beeinflusst wird. Dies gilt bereits ab dem Moment der ersten Kontaktaufnahme und endet mit der Unterzeichnung der finalen Vertragsdokumente bzw. der Erfüllung aller Closing-Conditions.

Nicht zuletzt ist entscheidend, etwaige Warnzeichen frühzeitig zu erkennen und darauf adäquat zu reagieren. Solche Warnzeichen sind beispielsweise  eutlich länger werdende Reaktionszeiten des potenziellen Käufers, lediglich einseitiges Einfordern von Dokumenten ohne Eigeninitiative sowie der Wechsel des Projektverantwortlichen.

 

Fazit

Der erfolgreiche Abschluss einer Transaktion hängt von verschiedenen Faktoren ab. Viele dieser harten und weichen Faktoren sind auf Seiten der Verkäufer steuerbar, bspw. durch eine sorgfältige Vorbereitung und Planung. Hierbei sind insbesondere erfahrene (rechtliche) Berater hilfreich, die (i) im Voraus mögliche Risiken und Schwachstellen identifi zieren und soweit wie möglich minimieren, (ii) entsprechend die relevante Dokumentation aufbereiten und nötigenfalls bereits vorab ergänzen, damit potenzielle Käufer von Anfang an eine vertrauensbildende lückenlose Dokumentation vorfinden, (iii) darüber hinaus die Kommunikation konstant übernehmen, steuern und vorantreiben sowie (iv) mögliche Warnzeichen frühzeitig wahrnehmen und auf diese angemessen reagieren.

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