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Mehrheitsentscheid auf der Hauptversammlung

Jeder vorgeschlagene Unternehmenszusammenschluss muss von einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf der HV genehmigt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden auch umfangreiche Informationen über das Zielunternehmen veröffentlicht. Steht eine Mehrheit, so werden die Sponsoraktien wie folgt in Öffentliche Aktien umgewandelt: 50% am Tag des Vollzugs der Fusion und 50%, wenn nach Vollzug der Schlusskurs an 10 Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Handelstagen 12,00 EUR übersteigt.

Nach Genehmigung kann die SMG European Recovery SPAC beschließen, ihr Aktienkapital durch Ausgabe neuer Öffentlicher Aktien aus ihrem genehmigten Kapital an einen oder mehrere Investoren (über eine Private Investment in Public Equity bzw. PIPE-Transaktion) zu erhöhen. Die Gesellschaft hat ab Handelsstart 15 Monate Zeit, einen Zusammenschluss zu vollziehen. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt bis zu zwei Mal (bis max. 21 Monate) verlängert werden. Im Falle des Ablaufs der Frist wird die Gesellschaft liquidiert.

Die SMG European Recovery SPAC SE hat einen Dienstleistungsvertrag mit ihrer Tochtergesellschaft SMG SPAC Advisors GmbH & Co. KG. geschlossen, die bei der Deutsche Bank AG ein Treuhandkonto eingerichtet hat und die bei der Evaluierung sowie der Einleitung von Verhandlungen mit potenziellen Zielunternehmen unterstützend agiert. Auf das Treuhandkonto werden die Bruttoerlöse aus der Privatplatzierung, die Zusätzliche Sponsorenzeichnung und die Overfunding Sponsorenzeichnung eingezahlt.

Quelle: www.smg-spac.com

Verwässerung

Nach Vollzug der Fusion werden die Inhaber Öffentlicher Aktien eine starke Verwässerung erfahren. Diese nimmt noch zu, wenn eine große Anzahl an Inhabern Öffentlicher Aktien eine Rücknahme ihrer Aktien verlangt.

Der Nettovermögenswert des Verwässerungseffekts je Öffentlicher Aktie wird für den Fall, dass alle Inhaber Öffentlicher Aktien ihre Aktien zurückgeben, im Bereich zwischen 1,63 EUR und 9,37 EUR liegen. Der Betrag der Verwässerung des Nettovermögens nach der Privatplatzierung wird vor der Ausübung aller Optionsscheine (11,50 EUR pro Optionsschein) 1,63 EUR und nach der Ausübung aller Optionsscheine pro Optionsschein 0,21 EUR betragen.