Horst Mantay und Dr. Oliver Stenz, MSW GmbH
Horst Mantay und Dr. Oliver Stenz, MSW GmbH

In Folge der Finanzmarktkrise wurde auch die Rolle des Abschlussprüfers europaweit hinterfragt. Unter federführender Leitung des EU-Kommissars Michel Barnier wurden vom Europäischen Parlament Regelungen verabschiedet, um den von den „Big Four“-Gesellschaften beherrschten Markt für andere Abschlussprüfer wieder zu öffnen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung durch verbesserte Qualität und erhöhte Transparenz wieder zu stärken. Diese europäischen Regelungen wurden in einem ersten Schritt durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) in nationales Recht transformiert. 

Am 3. Dezember 2015 wurde das APAReG vom Deutschen Bundestag verabschiedet und liegt nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor. Das APAReg dient der Ausführung der Anforderungen aus der europäischen Abschlussprüferverordnung (EU-APVO, Nr. 537/2014), die am 17. Juni 2016 in Kraft tritt und damit unmittelbar anwendbares Recht wird, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU vom 16. April 2014, die im Wesentlichen aufsichts- und berufsrechtliche Regelungen zum Gegenstand hat.

Kernpunkte der Regelung und Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtsstelle

Kernpunkte des APAReG sind die Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht, wodurch eine Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung erreicht werden soll, ohne jedoch die berufliche Selbstverwaltung anzutasten:

  • Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht und Änderungen des Berufsrechts,
  • strengere Regelungen zum Qualitätssicherungssystem, den Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten,
  • Erleichterungen für kleinere und mittlere Prüfungsgesellschaften,
  • verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer,
  • Sanktionsmöglichkeiten gegen Prüfungsgesellschaften und
  • Aufhebung der sogenannten Firewall, so dass Pflichtverstöße zu berufsaufsichtlichen Sanktionen führen können, sollten Pflichtverstöße festgestellt werden.

Die bisherige für öffentliche und fachbezogene Aufsicht zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgelöst; als neue übergeordnete Kontrollinstanz wird die der Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugeordnete Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) eingerichtet. Gleichzeitig wird angestrebt, dass durch Anpassungen im Qualitätssicherungssystem, den Dokumentationspflichten und der Stärkung der Unabhängigkeitsanforderungen das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand gestärkt wird. Des Weiteren sollen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Prüfungsgesellschaften dazu beitragen, dass diese wieder verstärkt im Bereich der Wirtschafts- und Abschlussprüfung tätig werden können und die Vormachtstellung der „Big Four“ im Markt für die Durchführung von Abschlussprüfungen abgeschwächt wird.