Bildnachweis: Bundesregierung/Kugler, DAI.

Unternehmen besorgen sich am Kapitalmarkt Geld für Innovationen und Wachstum. Doch ein unflexibles Aktienrecht erschwert hierzulande die Unternehmensfinanzierungen. Länder wie die Niederlande zeigen, dass es besser geht. Die Politik muss handeln, damit das deutsche Aktienrecht kein Wettbewerbsnachteil mehr ist.

Die Aktie wurde einst erdacht, um die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern. Ab 1602 finanzierten holländische Kaufleute damit den Seehandel der Ostindiengesellschaft. Später wurde die Idee in ganz Europa kopiert, um zum Beispiel Eisenbahnen zu bauen. Was früher der Seehandel oder der Eisenbahnbau waren, sind heute Biotechnologie, künstliche Intelligenz und nachhaltige Energiegewinnung. Für eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung mit Aktien braucht es einen angemessenen Rechtsrahmen. Wie sieht es damit in Deutschland aus?

Wettbewerbsnachteile durch starres Aktienrecht

Unternehmen nehmen mit Aktien Eigenkapital auf, um ihre Innovationen und Wachstum voranzutreiben. Wettbewerbsfähige Produkte und neue Arbeitsplätze entstehen. Eigenkapital ist aber nicht nur ein Wachstumsmotor, es ist auch ein wichtiges finanzielles Polster, wenn der unternehmerische Erfolg einmal ausbleibt oder Unternehmen aufgrund äußerer Umstände, beispielsweise durch Corona, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Besonders in einer wirtschaftlich schwierigen Unternehmenssituation und auch für schnelles Wachstum, ist es wichtig, dass sich Unternehmen kurzfristig und rechtssicher frisches Kapital besorgen können. Das deutsche Aktienrecht macht dies jedoch unnötig schwer. Für eine ordentliche Kapitalerhöhung müssen Unternehmen mindestens sechs Monate Zeit einplanen. So lange kann es von der Einladung zur Hauptversammlung bis zur Eintragung des gefassten Beschlusses im Handelsregister dauern, wenn einzelne Aktionäre den Hauptversammlungsbeschluss anfechten und Gerichte sich mit dem Beschluss befassen müssen. Erst mit der Eintragung wird die Kapitalerhöhung wirksam. In anderen Ländern ist der Beschluss der Hauptversammlung unmittelbar wirksam und die Unternehmen können ihren Finanzierungsbedarf direkt danach am Kapitalmarkt decken.

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Auch bei der Höhe des genehmigten Kapitals zeigt sich das deutsche Recht wenig flexibel. Auf der Hauptversammlung beschließen die Aktionäre genehmigtes Kapital auf Vorrat, damit das Unternehmen bei Bedarf umgehend neue Aktien ausgeben kann, ohne auf einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung warten zu müssen. Gerade für Wachstumsunternehmen mit wiederkehrendem Kaitalbedarf ist dies extrem wichtig. In Deutschland ist die Höhe des genehmigten Kapitals allerdings begrenzt auf die Hälfte des bestehenden Grundkapitals, was kapitalintensiven Unternehmen wenig Spielraum lässt. Andere Länder wie die Niederlande sind da flexibler: Dort ist es durchaus üblich, dass sich Unternehmen bereits beim Börsengang von den Aktionären ein genehmigtes Kapital in Höhe des Vier- bis Fünffachen des Grundkapitals genehmigen lassen, was spätere Finanzierungsrunden spürbar vereinfacht.

Aktienrechtliche Fesseln der Finanzierung lösen

Angesichts dieser und weiterer Einschränkungen erweist sich das deutsche Aktienrecht als klarer Wettbewerbsnachteil. Es sollte nachdenklich stimmen, dass Hoffnungsträger der Biotech-Branche oder andere Technologieunternehmen statt der deutschen AG die holländische N.V. als Rechtsform wählen. Und nicht ohne Grund haben zum Beispiel auch britische Unternehmen in der Corona-Krise den Kapitalmarkt schneller und besser zu ihrer Stabilisierung nutzen können als ihre deutschen Wettbewerber.

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Eine Reform der aktienrechtlichen Regeln der Kapitalaufnahme gehört deshalb auf die Agenda der nächsten Bundesregierung. Das deutsche Aktienrecht muss von seinen Fesseln befreit werden und zukünftig einen attraktiven zeitgemäßen Rechtsrahmen für die Aufnahme von Kapital bieten. Sonst werden aussichtsreiche deutsche Unternehmen weiter in ausländische Rechtsformen gedrängt, und Unternehmen in der Krise müssen beim Staat anklopfen statt sich am Kapitalmarkt selbst zu finanzieren.

Dr. Gerrit Fey

Über den Autor:
Als Leiter des Fachbereichs Kapitalmärkte kümmert sich Dr. Gerrit Fey um Grundsatzfragen der Kapitalmärkte. Er analysiert und kommentiert Transparenz- und Verhaltenspflichten börsennotierter Unternehmen ebenso wie die Auswirkungen von Kapitalmarktregeln auf die Verfügbarkeit von Instrumenten für das Management von Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiken von Unternehmen.

Autor/Autorin

Dr. Gerrit Fey

Dr. Gerrit Fey leitet den Fachbereich Kapitalmärkte beim DAI.